Die Gemeinschaftsflüge sind grundsätzlich in einem Vertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten geregelt. Passagiere können die Strecken bei beiden Unternehmen unter einer eigenen Nummer (Code) buchen, aber nur eine Airline bedient die Strecke auch. Beide Länder verhandeln über eine Neuregelung des Abkommens, bislang aber ergebnislos.
Da in zwei Tagen der Wechsel auf den Winterflugplan ansteht, hatte Etihad am Freitagmorgen die Justiz eingeschaltet. Die Fluggesellschaft beantragte "präventiv" eine einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht in Braunschweig, wo das Luftfahrt-Bundesamt seinen Sitz hat.
Am Abend erklärte Etihad, das Verwaltungsgericht habe die Verfügung erteilt und ermögliche, dass alle Gemeinschaftsflüge mit Airberlin bis zum 8. November starten könnten. Etihad-Chef James Hogan erklärte, die Gemeinschaftsflüge mit Airberlin seien ein "entscheidender Faktor" dafür gewesen, warum sein Unternehmen in die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft investiert habe. Etihad mit Sitz in Abu Dhabi ist seit 2012 mit knapp einem Drittel an Airberlin beteiligt.
"Das Versäumnis der deutschen Regierung die Codeshare-Flüge rechtzeitig zu genehmigen, werde Airberlin schwerwiegend und wahrscheinlich sogar nachhaltig schädigen", erklärte Hogan. Airberlin hatte gewarnt, dass eine Verweigerung der Genehmigung eine Umsatzeinbuße von 140 Millionen Euro pro Jahr bedeuten würde. Dies hätte das Unternehmen existenziell getroffen.
Das Verkehrsministerium forderte die beiden Fluggesellschaften auf, selbst nach einer "organisatorischen Lösung" zu suchen. Die Entscheidung zur Ausnahmegenehmigung bis Mitte Januar biete dafür "ausreichend Zeit".
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