Ihr Ziel sei es, das geltende Recht auszuschöpfen, „das uns im Katastrophenfall die nötigen Spielräume gibt“, sagte von der Leyen. Sie verwies dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Hintergrund ist die Einschätzung, wonach auch etwa ein terroristischer Angriff als Katastrophenfall eingestuft werden kann.
Bund und Länder planen derzeit erstmals eine gemeinsame Übung von Sicherheitskräften unter Einbeziehung der Bundeswehr für einen Katastrophenfall, zunächst in Form einer Stabsübung. Dazu soll es am Mittwoch ein Spitzengespräch von Bund und Ländern geben. Man müsse vorbereitet sein „auf einen Fall, von dem wir hoffen, dass er nicht eintritt“, sagte dazu von der Leyen.
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