Kein Methadon in Haft ist Menschenrechtsverstoß

  01 September 2016    Gelesen: 539
Kein Methadon in Haft ist Menschenrechtsverstoß
Jahrelang wurde einem heroinabhängigen Häftling Methadon verwehrt. Ein Verstoß gegen die Menschenrechte, urteilt der Europäische Gerichtshof.
Deutschland hat gegen die Menschenrechte verstoßen, indem einem heroinabhängigen Häftling aus Bayern über Jahre im Gefängnis ein Ersatzstoff wie Methadon verwehrt wurde. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wertete das in einem Urteil vom Donnerstag als unmenschliche Behandlung.

Beschwerde eingereicht hatte ein 1955 geborener Mann, der in der Justizvollzugsanstalt im bayerischen Kaisheim jahrelang kein Methadon bekommen hatte.

In Deutschland entscheidet nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS) jede Haftanstalt selbst, ob sie ein Methadon-Programm anbietet. Bayernweit bekamen nach Angaben des Justizministeriums 2015 nur 45 Gefangene eine Ersatzbehandlung. Gegen das Urteil kann binnen drei Monaten Berufung eingelegt werden, es ist noch nicht rechtskräftig.

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