Heckler & Koch gewinnt Prozess um Sturmgewehr G36

  02 September 2016    Gelesen: 732
Heckler & Koch gewinnt Prozess um Sturmgewehr G36
Der Waffenhersteller Heckler & Koch muss keinen Schadenersatz für das ausgemusterte Gewehr leisten. Verpflichtungen wurden eingehalten, urteilte das Landgericht Koblenz.
Im Streit um die Treffsicherheit des Bundeswehrsturmgewehrs G36 hat sich der Waffenhersteller Heckler & Koch gegen die Bundesrepublik durchgesetzt. Das Landgericht Koblenz hat Schadenersatzforderungen des Beschaffungsamtes der Bundeswehr zurückgewiesen. Es gebe keine Mängelrechte, das betreffende Sturmgewehr weiche nicht von der vertraglich vorausgesetzten Beschaffenheit ab, erklärte das Gericht.

Die Behörde hatte Gewährleistung von dem Waffenhersteller gefordert und diese mit der ungenügenden Treffsicherheit begründet. In dem Koblenzer Verfahren ging es darum, ob Mängel mit Blick auf die vertraglich vereinbarte Lieferung vorliegen. Das Urteil hat laut Bundeswehr keinen Einfluss auf die Entscheidung, das G36 durch ein neues Gewehr abzulösen.

Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte im August 2015 entschieden, das G36 auszumustern. In einem Gutachten waren die Präzisionsprobleme festgestellt worden. In Labortests sank die Trefferquote bei einer Temperaturveränderung um 30 Grad auf nur sieben Prozent. Gefordert werden von der Bundeswehr 90 Prozent.

Das Sturmgewehr gehört seit 1996 zur Standardausrüstung jedes Bundeswehrsoldaten. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums wurden mehr als 176.000 der Waffen bei dem baden-württembergischen Hersteller eingekauft, von denen noch mehr als 166.00 genutzt werden. Das Gewehr besteht zum großen Teil aus Kunststoff und ist deswegen mit einem Gewicht von dreieinhalb Kilogramm vergleichsweise leicht.

Die Soldaten sind zufrieden mit der Waffe. Das ergab eine vom früheren Wehrbeauftragten Hellmut Königshaus und dem Grünen-Verteidigungsexperten Winfried Nachtwei geleitete Befragung von etwa 200 Soldaten. Alle waren sich einig: Präzisionsmängel seien beim G36 im Einsatz nie wahrgenommen worden. Im Gegenteil: Die Waffe sei leicht, bedienungsfreundlich und sehr zuverlässig. Fazit der Kommission: "Die einsatzerfahrenen Soldaten haben die Qualifizierung des G36 als Pannengewehr widerlegt."

Für Heckler & Koch ging es in dem Prozess auch darum, Imageschaden abzuwenden. Die Klage des Unternehmens aus Oberndorf am Neckar wurde vom Bundeswehrbeschaffungsamt in Koblenz mit Gewährleistungsforderungen ausgelöst. Die Waffenschmiede wehrte sich dagegen mit einer sogenannten negativen Feststellungsklage und gewann. Die Bundeswehr könnte das Urteil allerdings anfechten.


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