Die Verteidiger der beiden Angeklagten erklärten, ihre Mandanten würden zunächst schweigen. Der Vorwurf des Mordes gegen die 24 und 27 Jahre alten Männer sei rechtlich nicht haltbar.
Mit Tempo 160 soll einer der beiden Sportwagenfahrer einen Jeep gerammt haben. Der Wagen wurde bei dem Unfall in der Nacht zum 1. Februar in der Nähe des Kurfürstendamms 70 Meter weit geschleudert. Demnach raste der von links kommende 27-Jährige trotz roter Ampel mit hoher Geschwindigkeit in die Fahrerseite des Geländewagens. Der Fahrer starb noch am Unfallort.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich die Angeklagten - beide bereits mehrfach wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr aufgefallen - zu einem illegalen Rennen verabredet hatten. Sie wirft beiden Fahrern vor, rücksichtslos Gas gegeben zu haben, um das illegale Rennen zu gewinnen. Die tödlichen Folgen hätten sie billigend in Kauf genommen. Nach Zeugenaussagen ignorierten die Fahrer mehrere rote Ampeln.
Mit der Anklage wegen Mordes demonstriert die Staatsanwaltschaft Härte. In anderen Fällen von illegalen Autorennen gab es oft Anklagen und Urteile wegen fahrlässiger Tötung. Die Begründung in diesem Fall: Die Männer hätten gemeingefährliche Mittel eingesetzt und aus niedrigen Beweggründen gehandelt, um das Rennen zu gewinnen. Der Fall hat die Debatte über härtere Strafen gegen Teilnehmer illegaler Rennen angekurbelt. Bislang werden sie nur als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat eingestuft.
51 Zeugen sind in der Anklageschrift aufgelistet. Für den Mordprozess sind elf Verhandlungstage bis zum 17. November vorgesehen.
Quelle : spiegel.de
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