Als Grund gibt Leuschner "Rechtsformverfehlung" an. Dabei gehe es dem Juristen weniger um den FC Bayern München direkt als um Grundsatzfragen des Vereinsrechts. "Zeit Online" zählt dabei drei Fragen auf:
- Welche Struktur muss ein deutscher Profifußball-Verein haben?
- In welchem Umfang dürfen die Vereine Geld verdienen, und welchen Einfluss dürfen Vereine auf Tochtergesellschaften nehmen?
- Und noch grundlegender: Warum dürfen nur Vereine in Deutschland Fußball spielen?
Laut "Zeit Online" hat Leuschner vor Gericht durchaus Chancen auf Erfolg. Leuschners Ausgangspunkt - Paragraf 21 des Bürgerlichen Gesetzbuchs - besage, dass ein Verein stets einen ideellen Zweck verfolgen muss und höchstens "in einem untergeordneten Sinne" Umsätze erwirtschaften darf. Wenn der Verein dieses sogenannte Nebentätigkeitsprivileg überschreitet, könne er gelöscht werden.
Nebentätigkeitsprivileg zweifelsohne überschritten
Und da der FC Bayern im letzten Jahr fast eine halbe Milliarde Euro umgesetzt hat, bestehen zumindest keine Zweifel daran, dass das Nebentätigkeitsprivileg überschritten wird.
Allerdings hat der FC Bayern, wie so viele deutsche Fußballvereine, seine Profiabteilung in eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert. Und an dieser Aktiengesellschaft hält der FC Bayern München e.V. noch immer 75,01 Prozent der Anteile.
Das Präsidium des Fußballklubs "hält den Antrag für unbegründet und sieht sich im Einklang mit dem höchstrichterlichen Urteil". Eine ausführliche Stellungnahme soll bis zum 20. September folgen. Dann endet die Frist, die das Gericht dem FC Bayern gesetzt hat.
Leuschner selbst ist übrigens Bayern-Fan und generell der Auffassung, dass solche Vereinsstrukturen nicht zu beanstanden sind. Sein Antrieb ist paradox: Weil die meisten seiner Zunft das anders sähen, möchte er mit seinem Antrag Klarheit schaffen.
Es habe sich eine Rechtsauffassung entwickelt, die, würde man sie ernst nehmen, viele funktionierende Vereinsstrukturen vor kaum lösbare Probleme stellte, so der Professor.
Quelle : welt.de
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