Wenn Kunden in ein Gebiet ziehen, in dem der bisherige Anbieter nicht im bisherigen Maß liefern kann, haben sie ein Sonderkündigungsrecht. So steht es seit Mai 2012 im Telekommunikationsgesetz. Konkret heiß es darin: "Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt."
Wann beginnt die Frist?
Klingt eindeutig, ist es aber nicht – zumindest nicht für Vodafone Kabel Deutschland. Der Telekommunikationsriese streitet sich seit Monaten mit Verbraucherschützern über die Frage, wann die Dreimonatsfrist zu laufen beginnt. Nach Auffassung der Stiftung Warentest und des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ist man zum Zeitpunkt des Umzugs aus dem Vertrag, vorausgesetzt, man hat die Kündigung rechtzeitig abgegeben. Wer also beispielsweise zum 1. Oktober in eine neue Wohnung zieht, sollte spätestens zum 30. Juni gekündigt haben und kann zum Oktober einen neuen Anbieter suchen. Ist man früher dran, geht der Vertrag trotzdem bis zum Umzugszeitpunkt weiter.
Vodafone Kabel Deutschland ist dagegen der Auffassung, dass die Dreimonatsfrist erst ab dem Auszug aus der alten Wohnung zu laufen beginnt. Zieht man im Oktober um, kommt man also erst zum 31. Dezember aus dem Vertrag. Bis dahin zahlt man dann eben doppelt.
Es gibt kein Grundsatzurteil
Im Januar hat bereits das Amtsgericht Köln entschieden, dass dieses Vorgehen unrechtmäßig ist (Az.: 142 C 408/15). In dem Fall war der Kunde nach Thailand gezogen, sollte aber noch drei Monate weiter bezahlen. Das Amtsgericht verurteilte Vodafone zur Rückzahlung der Gebühren. Vodafones Dienste stünden am neuen Wohnort nicht zur Verfügung, also sei die Kündigung schon zum Umzugszeitpunkt wirksam.
Dem Kläger ist mit diesem Urteil geholfen, den anderen Kunden nicht. Ein Amtsgerichtsurteil ist nicht allgemeingültig und Vodafone beharrt auf der bisherigen Regelung. Der vzbv habe nach einer Abmahnung vorm Landgericht Klage eingereicht, berichtet die Stiftung Warentest. Einen Verhandlungstermin hat der vzbv auf Nachfrage aber noch nicht parat. Bis ein Urteil in höherer Instanz fällt, bleibt betroffenen Kunden nur die Option, sich für den Erfolgsfall eine Rückzahlung zu sichern. Dazu sollte man dem von Vodafone gesetzten Fristbeginn ausdrücklich widersprechen. Gezahlt wird dann nur noch unter Vorbehalt, bei der Stiftung Warentest gibt es dazu einen Mustertext. Bekommt der vzbv vor Gericht Recht, kann man die zu viel gezahlten Beiträge zurückfordern.
Stellt man die Zahlungen dagegen einfach ein bzw. widerruft die Einzugsermächtigung, könnte Vodafone seinerseits Klage einreichen. Das sollte man nur riskieren, wenn man entweder selbst Jurist ist oder eine gute Rechtsschutzversicherung hat. Für Laien ist die Gefahr groß, schon an Formfehlern zu scheitern.
Vertrag mitnehmen kostet Geld
Ganz grundsätzlich gilt das Sonderkündigungsrecht bei Umzug übrigens nicht nur dann, wenn der Provider gar nicht mehr liefern kann, sondern auch, wenn sich die Konditionen verändern. Wer etwa bislang via 100er Highspeed-Leitung gesurft hat, am neuen Wohnort aber nur noch DSL 16.000 bekommt, muss den Vertrag nicht weiterführen. Man kann natürlich einen neuen Vertrag zu veränderten Konditionen abschließen. Dann beginnt die Laufzeit aber noch einmal von vorn.
Am einfachsten ist es natürlich, wenn man den bisherigen Vertrag auch am neuen Wohnort behalten kann. Doch auch hier gibt es einen Haken: Die Vertragsmitnahme kostet Geld, und zwar gar nicht mal so wenig. Alle DSL-Provider verlangen Umzugspauschalen. Vodafone Kabel Deutschland und Unitymedia sind mit rund 40 Euro noch vergleichsweise günstig, wie das Vergleichsportal Check24 herausgefunden hat. O2, Tele Columbus und Easybell verlangen demnach 50 Euro, 1&1 nimmt 60 Euro und die Telekom ist mit 70 Euro teurer Spitzenreiter.
Einige Anbieter verzichten laut Check24 auf die Pauschale, wenn die Kunden nach dem Umzug einen neuen Vertrag abschließen. Das sollte man dann aber genau durchrechnen. Wer sich in der neuen Wohnung lieber nach einem anderen Anbieter umsehen möchte, aber kein Sonderkündigungsrecht hat, kann den bestehenden Vertrag manchmal auch an den Nachmieter übertragen. Der erspart sich damit das Warten auf einen Neuanschluss und freut sich womöglich auch über die kürzere Restlaufzeit. Bei einigen Anbietern – unter anderem bei Vodafone – ist die Umschreibung kostenlos möglich. Kunden von Vodafone Kabel Deutschland und von Tele Columbus können ihren Vertrag aber leider nicht weitergeben.
Quelle: n-tv.de
Tags: