In Deutschland haben Unternehmen wie etwa der Fahrdienstvermittler Uber einen schweren Stand. Das Start-up aus den USA darf hierzulande keine Fahrten mit Privatfahrern vermitteln. Auch Airbnb, das Übernachtungsmöglichkeiten bei Privatleuten vermittelt, unterliegt Auflagen. In Berlin und weiteren Städten wurden solche Kurzzeitvermietungen von Privatwohnungen per Gesetz weitgehend verboten.
Statt auf Verbote zu setzen, solle ein angemessener "Ordnungsrahmen" geschaffen werden, urteilte Monopolkommissionschef Wambach. Bei Fahrdienstvermittlungen seien etwa "qualitative Mindestanforderungen für die Fahrer und Fahrzeuge sowie ein hinreichender Versicherungsschutz" nötig, heißt es in der Mitteilung der Kommission. Traditionelle Regulierungsmaßnahmen im Taxigewerbe wie Konzessionsbeschränkungen und die behördliche Festsetzung von Mindesttarifen sollten wegfallen.
Bagatellgrenzen einführen
Auch bei Kurzzeitvermietungen von Privatunterkünften solle es keine Pauschalverbote geben, erklärte die Kommission. "Stattdessen sollten eindeutige Bagatellgrenzen beziehungsweise Schwellenwerte eingeführt werden, bis zu deren Überschreitung Privatpersonen die gelegentliche Kurzzeitvermietung pauschal gestattet ist." Denkbar sei etwa eine Obergrenze für die Vermietungstage pro Jahr. Die privaten Zimmeranbieter sollten zudem Steuern auf die Mieteinnahmen zahlen.
Daneben fordert die Monopolkommission "einheitliche Wettbewerbsbedingungen" auch für traditionelle Banken und Versicherung und die sogenannten Fintechs. Abzulehnen seien aber Eingriffe in den Markt mit dem Ziel, "Marktteilnehmer zu schützen, die eine Anpassung an Marktveränderungen versäumt haben".
Die Monopolkommission ist ein unabhängiges, fünfköpfiges Gremium, das unter anderem die Bundesregierung bei den Themen Wettbewerb und Regulierung berät. Zu ihren Mitgliedern zählen Unternehmer, Manager und Wirtschaftsforscher.
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