Für Uber und Airbnb sollen Hürden fallen

  21 September 2016    Gelesen: 706
Für Uber und Airbnb sollen Hürden fallen
Neue digitale Dienstleister unterliegen in Deutschland strikten Auflagen. Die Monopolkommission warnt vor einer Überregulierung. Die innovativen Unternehmen sollen nicht pauschal verbote werden. Obergrenzen für Vermietungstage könnten die Lösung sein.
Die Monopolkommission warnt vor zu restriktiven Regeln für neue digitale Dienstleister wie Fahrdienste und Übernachtungsvermittler. Solche neuen Anbieter könnten den Wettbewerb durchaus intensivieren, argumentieren die Experten in ihrem veröffentlichten Gutachten "Wettbewerb 2016". "Auf den Eintritt neuer Wettbewerber sollte nicht mit Verboten reagiert werden", sagte der Vorsitzende Achim Wambach.

In Deutschland haben Unternehmen wie etwa der Fahrdienstvermittler Uber einen schweren Stand. Das Start-up aus den USA darf hierzulande keine Fahrten mit Privatfahrern vermitteln. Auch Airbnb, das Übernachtungsmöglichkeiten bei Privatleuten vermittelt, unterliegt Auflagen. In Berlin und weiteren Städten wurden solche Kurzzeitvermietungen von Privatwohnungen per Gesetz weitgehend verboten.

Statt auf Verbote zu setzen, solle ein angemessener "Ordnungsrahmen" geschaffen werden, urteilte Monopolkommissionschef Wambach. Bei Fahrdienstvermittlungen seien etwa "qualitative Mindestanforderungen für die Fahrer und Fahrzeuge sowie ein hinreichender Versicherungsschutz" nötig, heißt es in der Mitteilung der Kommission. Traditionelle Regulierungsmaßnahmen im Taxigewerbe wie Konzessionsbeschränkungen und die behördliche Festsetzung von Mindesttarifen sollten wegfallen.

Bagatellgrenzen einführen

Auch bei Kurzzeitvermietungen von Privatunterkünften solle es keine Pauschalverbote geben, erklärte die Kommission. "Stattdessen sollten eindeutige Bagatellgrenzen beziehungsweise Schwellenwerte eingeführt werden, bis zu deren Überschreitung Privatpersonen die gelegentliche Kurzzeitvermietung pauschal gestattet ist." Denkbar sei etwa eine Obergrenze für die Vermietungstage pro Jahr. Die privaten Zimmeranbieter sollten zudem Steuern auf die Mieteinnahmen zahlen.

Daneben fordert die Monopolkommission "einheitliche Wettbewerbsbedingungen" auch für traditionelle Banken und Versicherung und die sogenannten Fintechs. Abzulehnen seien aber Eingriffe in den Markt mit dem Ziel, "Marktteilnehmer zu schützen, die eine Anpassung an Marktveränderungen versäumt haben".

Die Monopolkommission ist ein unabhängiges, fünfköpfiges Gremium, das unter anderem die Bundesregierung bei den Themen Wettbewerb und Regulierung berät. Zu ihren Mitgliedern zählen Unternehmer, Manager und Wirtschaftsforscher.

Tags:


Newsticker