Alleine am Montag seien von einer Rechtsanwaltskanzlei rund 750 weitere Schadensersatzklagen eingereicht worden. Dabei handele es sich überwiegend um Klagen von Privatanlegern. Zwei Klagen von institutionellen Anlegern allerdings hätten allein einen Streitwert von zwei Milliarden Euro.
In den insgesamt etwa 1400 Klagen fordern Anleger Schadenersatz, weil sie sich von Volkswagen getäuscht sehen. Ihrer Meinung nach hätte der Konzern früher über die Manipulationen an Diesel-Motoren und die möglichen Konsequenzen informieren müssen. Im Wertpapierhandelsgesetz ist vorgeschrieben, dass Aktiengesellschaften bestimmte relevante Informationen unverzüglich veröffentlichen müssen.
Als der Skandal schließlich bekannt wurde, stürzte der Aktienkurs des Konzerns binnen Tagen um 40 Prozent ab. Unter den Anlegern, die nun Geld wollen, sind nach Angaben des Landgerichts auch Fonds der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen. Die Länder hatten Rücklagen, etwa für Pensionsansprüche von Beamten, in VW-Aktien gesteckt.
Mehr Personal nötig für Bearbeitung der Klagen
Wegen der riesigen Zahl an Klagen, hat das Landgericht nach eigenen Angaben „zusätzliche Lagerkapazitäten“ geschaffen und das Personal für die Erfassung der Unterlagen „deutlich verstärkt“. Die 1400 Klagen entsprächen etwa 50 Prozent der Eingänge, die das Gericht für gewöhnlich pro Jahr in Zivilsachen verzeichne.
Die Ansprüche der Anleger sollen in einem sogenannten Musterverfahren geklärt werden. Dazu müsste zunächst noch das Oberlandesgericht Braunschweig einen Fall auswählen, der dann verhandelt wird. Alle übrigen Klagen werden so lange ausgesetzt.
Das Oberlandesgericht klärt dann anhand des Musterfalls jene Fragen, die sich auf alle Kläger gleichermaßen beziehen. Der Musterentscheid dient schließlich als Vorlage für die Entscheidungen der unteren Instanzen über die anderen Klagen. Die Auswahl des Musterklägers im Fall Volkswagen ist laut Landgericht frühestens für das vierte Quartal 2016 zu erwarten.
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