Das Landratsamt hat Hot per offiziellem Bescheid verboten, sich in ihrem Haus vor der Kamera auszuziehen und ein Zwangsgeld von 2000 Euro angedroht, sollte sie sich daran nicht halten. Die Begründung: Ihr Haus befindet sich in einem Baugebiet – und der Bebauungsplan sieht eine gewerbliche Nutzung nicht vor. Das Zimmer, in dem die Frau sich rekelt, sei als Kinderzimmer vorgesehen. Anfang März stellte das Porno-Sternchen den Bescheid auf ihre Facebook-Seite zum Nachlesen.
Anwohner hatten zuvor beispielsweise „Lärmentwicklung“ beklagt, wie es im Bescheid der Behörde heißt. Nachbarn gaben demnach an, dass dort Pornos gedreht werden – und belegten das mit einer Fotostrecke. Sie sagten, dass Kinder wegen des Jobs ihrer freizügigen Nachbarin in der Schule gehänselt würden. „Stöhnverbot für Webcam-Girl“, hieß es bei Sat.1.
„Es beschweren sich ständig irgendwelche Leute wegen irgendwelcher Gründe“, sagt Natalie Hot, die ihren echten Namen ungern in der Zeitung lesen will. „Lichtbelästigung, ich sei zu laut, die Kinder könnten nicht schlafen – lauter solche Sachen.“ Im vergangenen Jahr, so sagt sie, sei ihr sogar die Haustür eingeschlagen worden. Die Nachbarn hätten Unterschriften gegen sie gesammelt. „Die schreiben die Kennzeichen der Leute auf, die zu uns kommen und hetzen andere Nachbarn gegen uns auf“, erzählt die junge Frau, die gemeinsam mit ihrem Ehemann, der auch ihr Manager ist, in ihrem Haus lebt.
Ist ihr Zimmer mit Web-Kamera ein Arbeitszimmer?
Die 24-Jährige, die sich in dem Streit als Vorkämpferin gegen die oberbayerische Prüderie inszeniert, wehrt sich nun juristisch gegen den Bescheid des Landratsamtes und zieht vor das Verwaltungsgericht München. Am morgigen Mittwoch kommt es zur Verhandlung. Dabei wird es vor allem um die Frage gehen: Wenn sie sich zu Hause vor der Kamera auszieht – ist das dann Homeoffice?
Natalie Hot meint: ja – schätzt ihre Chancen vor Gericht aber „fifty-fifty“. „Da die Gegenseite gerade diesen Punkt bestreitet, wird dies Gegenstand der gerichtlichen Klärung sein“, sagt eine Sprecherin des Landratsamtes.
Die Behörde meint: Das Chatzimmer könne „nicht als herkömmliches Arbeitszimmer oder Telearbeitsplatz“ betrachtet werden, weil die Arbeit von Natalie Hot (nach deren Angaben acht Stunden pro Tag an fünf Tagen pro Woche – „wie ein normaler Arbeiter auch“) „Außenwirkung entfaltet“.
Der Job bedarf keiner Qualifikationen, sagt das Amt
Als freiberufliche Tätigkeit könne das Ganze ebenfalls nicht gelten, weil „nicht erkennbar ist, dass bei einem Erotikchat im Wege freier schöpferischer Gestaltung Eindrücke, Erlebnisse und Erfahrungen der Bauherrin durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht würden“. So heißt es im Bescheid.
Auch eine „freiberufsähnliche“ Tätigkeit liege nicht vor, „da auch hierfür ein gewisser Standard an individueller geistiger oder schöpferischer Qualifikation verlangt wird“, steht im Bescheid. Und weiter: „Solche Qualifikationen erfordert eine solche Tätigkeit aber nicht.“
Quelle : welt.de
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