Die Polizisten hatten an diesem Abend im Oktober den betrunkenen 31-jährigen Radler mit ihrem Streifenwagen überholt und dann mit dem Wagen geschnitten. Noch im Fahren reißt ein Polizist die Beifahrertür auf. Der Fahrradfahrer, ein Spross aus einem hessischen Adelsgeschlecht, hat keine Chance auszuweichen. Er knallt gegen die Tür, stürzt vom Fahrrad und gegen ein geparktes Auto. Die Folgen sind Blutergüsse und Schürfwunden und zwei Strafbefehle gegen die Beamten.
„Wir wollten Schaden von Ihnen abhalten“
Thomas B., einer der beiden Münchner Polizisten, akzeptierte den Strafbefehl nicht. Deshalb kam es jetzt zur Gerichtsverhandlung. Diese gestaltete sich allerdings kurz. Der Polizist gab die Tat zu und stimmte einer Zahlung von 900 Euro an sein Opfer zu. „Es hört sich komisch an“, sagte der 33-jährige Beamte zu seinem Opfer, „aber wir wollten Schaden von Ihnen abhalten.“ Und er entschuldigte sich.
Wenn Thomas B. bis zum 20. Oktober die 900 Euro zahlt, wird das Verfahren gegen ihn endgültig eingestellt. Der Adelige wiederum hatte an dem Tatabend 1,68 Promille im Blut. Er wurde wegen Trunkenheit im Straßenverkehr angezeigt.
Quelle : welt.de
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