So muss sichergestellt sein, dass Deutschland das Abkommen trotz des vorläufigen Inkrafttretens wieder aufkündigen kann. Die Bundesrepublik soll deshalb bei der Unterzeichnung verbindlich erklären, dass Deutschland von einem einseitigen Kündigungsrecht ausgeht.
Zudem muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass ab dem kommenden Jahr ausschließlich Teile des Abkommens gelten, die in die Zuständigkeit der EU fallen. Das von den Klägern beanstandete Investitionsgericht für Schadensersatzklagen von Unternehmen dürfte damit erst nach der vollständigen Ratifizierung durch alle nationalen Parlamente eingerichtet werden. Schließlich verlangen die Bundesrichter eine Rückbindung des Ceta-Ausschusses zur Auslegung des Abkommens an den Bundestag.
Vorgesehen ist, dass Ceta nach der Unterzeichnung in Teilen vorläufig in Kraft treten kann, noch ehe der Bundestag und die Parlamente der anderen EU-Staaten zugestimmt haben. Die Kläger wollten erreichen, dass die Verfassungsrichter der Bundesregierung untersagen, diesem Verfahren bei einem Treffen der EU-Handelsminister am 18. Oktober zuzustimmen.
Der Widerstand gegen das Abkommen ist groß. Das Aktionsbündnis "Nein zu Ceta" der Organisationen Foodwatch, Campact und Mehr Demokratie hat für seine Verfassungsbeschwerde mehr als 125.000 Mitkläger mobilisiert. Die Musiklehrerin Marianne Grimmenstein hat rund 68.000 Mitstreiter. Weitere Kläger sind die Linke-Abgeordneten im Bundestag und der Europaabgeordnete Klaus Buchner (ÖDP). Die Gegner des Abkommens befürchten negative Folgen für den Verbraucherschutz, Sozial- und Umweltstandards. Außerdem sehen sie demokratische Prinzipien ausgehöhlt.
Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte am Mittwoch in der Karlsruher Verhandlung eindringlich vor einem Stopp von Ceta gewarnt. Er sprach von einem gigantischen Schaden für Deutschland und die EU. Gabriel sagte dem Gericht bereits zu, eine mögliche Kündigung von Ceta verbindlich festzuhalten.
Das Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle kündigte am Mittwoch an, über die Verfassungsbeschwerden zu einem späteren Zeitpunkt ausführlich zu verhandeln. Das Urteil sagt noch nichts aus über die Erfolgsaussichten der Beschwerden aus. Im Eilverfahren prüften die Richter, ob nicht korrigierbare Nachteile entstehen, wenn Ceta vorläufig in Kraft tritt.
Quelle : spiegel.de
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