"Unsere Erkenntnisse reichten für eine Verurteilung nicht aus", erklärte der Vorsitzende Richter Udo Lechtermann. Das Gericht habe alles Mögliche unternommen, um die "prozessuale Wahrheit" herauszufinden. Damit schloss sich die 1. Strafkammer der Forderung der Verteidigung an. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) hatte auf Mord plädiert.
"Wir wissen nicht, was in der Nacht tatsächlich passiert ist", betonte Lechtermann. "Wir sehen uns schlicht nicht in der Lage, belastbare Indizien zu produzieren." Staatsanwältin Anette Bargenda erklärte, dass sie die Argumentationskette des Gerichtes genau überprüfen werde. Erst danach werde darüber entschieden, ob sie Revision gegen das Urteil einlegen werde.
Ein Rechtsmediziner hatte seinerzeit einen Unfall als Todesursache ausgeschlossen und vor Gericht eine Kohlenmonoxidvergiftung des Jungen bestätigt. Zu DDR-Zeiten war das Todesermittlungsverfahren eingestellt worden. Aufgrund einer anonymen Anzeige kam es zu einem neuen Verfahren.
Seit April war die 1. Strafkammer des Landgerichts auf Spurensuche. "Wir tasten uns durchs Dunkel der Vergangenheit", beschrieb der Lechtermann die Situation während des Prozesses. Viele Zeugen in der brandenburgischen Kleinstadt sind bereits verstorben, die Lebenden haben Erinnerungslücken oder geben Gerüchte wider. Gemutmaßt wurde auch, dass die Stasi ihre Hände im Spiel hatte, um ein Verbrechen zu vertuschen.
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