Bei Missachtung wird es unangenehm: Sollten Passagiere versuchen, trotzdem mit einem Galaxy Note 7 zu fliegen, kann das Gerät beschlagnahmt und der Besitzer bestraft werden. Wer es im aufgegebenen Gepäck transportiert, kann auch strafrechtlich verfolgt werden. Sieht ein Airline-Mitarbeiter jemanden mit einem Note 7 vor dem Boarding, muss diesem Passagier der Zugang zum Flugzeug verweigert werden, bis er das Telefon abgibt.
„Uns ist bewusst, dass das Verbannen dieser Telefone bei Fluggesellschaften manchen Passagieren Unannehmlichkeiten bereitet, aber die Sicherheit aller an Bord eines Flugzeugs muss Priorität haben“, erklärte Foxx. Bei einer Explosion des Smartphones bestehe ein „hohes Risiko für Personenschäden“, außerdem würden Menschenleben aufs Spiel gesetzt. Das Telefon werde als „verbotenes gefährliches Material“ betrachtet, erklärte das Ministerium.
Samsung hatte am Dienstag wegen anhaltender Probleme durch eine Überhitzung des Akkus die Notbremse gezogen und alle bereits verkauften Galaxy Note 7 zurückgerufen. Allein in den Vereinigten Staaten geht es um 1,9 Millionen Geräte. Auch die Produktion des Smartphone-Modells wurde komplett eingestellt.
Bereits im September war nach ersten Batterie-Bränden eine weltweite Umtauschaktion eingeleitet worden. Zuletzt gerieten jedoch auch mehrere vermeintlich sichere Ersatzgeräte in Brand. Eins davon entzündete sich vergangene Woche in einem Flugzeug in den Vereinigten Staaten, als der Besitzer es kurz vor dem Start ausschaltete. Die noch am Gate stehende Maschine wurde geräumt.
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