Demnach haben in den ersten acht Monaten des Jahres mehr als 17.000 Menschen Klage gegen ihren Flüchtlingsstatus eingereicht, unter ihnen 15.000 Syrer. Fast 6000 sind es nach Angaben der Zeitung allein im August gewesen.
Und die Justiz gibt ihnen Recht: Die Gerichte hätten in den bisherigen Urteilen mehr als 90 Prozent der Klagenden den höherwertigen Schutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention zugesprochen, schreibt die "Süddeutsche". Die Zahlen stammen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der linken Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke.
Wer ist regimefeindlich?
Der Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention setzt voraus, dass ein individuell begründeter Fluchtgrund vorliegt, beispielsweise Verfolgung aufgrund von Religion oder Ethnie. Da die meisten syrischen Flüchtlinge aber grundsätzlich Schutz vor Krieg suchen, erhält sie mehrheitlich nur noch subsidiären Schutz - dem Bericht zufolge seit März etwa 60 Prozent von ihnen. Ihre Aufenthaltserlaubnis gilt damit erst einmal nur für ein Jahr, der Nachzug der Familie darf frühestens nach zwei Jahren beantragt werden.
Der Widerspruch, den die Anerkennungsquoten des Bamf und die erfolgreichen Klagen vor Gericht bilden, hängt demnach mit der Bewertung des syrischen Bürgerkriegs zusammen. Die Justiz meint, das syrische Regime betrachte bereits die Ausreise und den Asylantrag im Ausland als regimefeindlich; das Bundesinnenministerium hält diese Ansicht dagegen für überholt. Syrien hatte zuletzt fast eine Million neue Reisepässe ausgestellt.
Quelle: n-tv.de
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