Die Polizei im schwedischen Laholm ermittelte wegen Volksverhetzung gegen ihn. Der aus Syrien stammende Flüchtling sei daraufhin verhört worden, bestritt aber, ein Unterstützer des Islamischen Staates zu sein.
Er behauptete, „dass dies keine IS-Flagge sei, sondern ein islamisches Symbol, das seit vielen Jahrhunderten verwendet wurde, bevor es der IS missbrauchte“, sagte der Anwalt des Verdächtigen, Björn Nilsson, im „Hallandsposten“.
Tatbestand der Hassrede nicht erfüllt
Die Staatsanwältin Gisela Sjövall verkündete im Oktober, dass das Symbol nicht den Tatbestand der Hassrede erfülle. Die IS-Fahne stehe für einen universellen Hass. Im Fernsehen sagte Sjövall weiter dazu: „Man könnte sagen, der Mann hat Verachtung für alle anderen Menschen und nicht gegen eine spezifische ethnische Gruppe ausgedrückt.“ Als Gegenbeispiel nannte sie das Hakenkreuz der Nazis. Dieses hätte mit seiner judenfeindlichen Symbolik den Tatbestand erfüllt.
Jedoch gibt die Staatsanwältin zu bedenken, dass die Entscheidung hätte anders ausfallen können, wenn es im Begleittext zum Facebook-Posting noch „spezifische Formulierungen gegen bestimmte Gruppen gegeben“ hätte.
In den Niederlanden ist das Zeigen der IS-Fahne seit August 2014 verboten, in Deutschland seit September 2014.
Quelle : welt.de
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