Zeigen der IS-Flagge in Schweden legal

  19 Oktober 2016    Gelesen: 792
Zeigen der IS-Flagge in Schweden legal
Die Fahne des IS als Profilbild auf Facebook? In Deutschland ist das verboten, nicht in Schweden. Ermittlungen gegen einen Flüchtling wurden eingestellt. Der Tatbestand der Hassrede sei nicht erfüllt,
Ein Gericht in Schweden hat entschieden, dass die schwarze Flagge des Islamischen Staates (IS) gezeigt werden darf. Ein Flüchtling benutzte nach Informationen von „The Local“ im Juni ein Foto der Fahne als Profilbild auf Facebook. Rechtlich belangt wird der 23-Jährige dafür aber nicht.

Die Polizei im schwedischen Laholm ermittelte wegen Volksverhetzung gegen ihn. Der aus Syrien stammende Flüchtling sei daraufhin verhört worden, bestritt aber, ein Unterstützer des Islamischen Staates zu sein.

Er behauptete, „dass dies keine IS-Flagge sei, sondern ein islamisches Symbol, das seit vielen Jahrhunderten verwendet wurde, bevor es der IS missbrauchte“, sagte der Anwalt des Verdächtigen, Björn Nilsson, im „Hallandsposten“.

Tatbestand der Hassrede nicht erfüllt

Die Staatsanwältin Gisela Sjövall verkündete im Oktober, dass das Symbol nicht den Tatbestand der Hassrede erfülle. Die IS-Fahne stehe für einen universellen Hass. Im Fernsehen sagte Sjövall weiter dazu: „Man könnte sagen, der Mann hat Verachtung für alle anderen Menschen und nicht gegen eine spezifische ethnische Gruppe ausgedrückt.“ Als Gegenbeispiel nannte sie das Hakenkreuz der Nazis. Dieses hätte mit seiner judenfeindlichen Symbolik den Tatbestand erfüllt.

Jedoch gibt die Staatsanwältin zu bedenken, dass die Entscheidung hätte anders ausfallen können, wenn es im Begleittext zum Facebook-Posting noch „spezifische Formulierungen gegen bestimmte Gruppen gegeben“ hätte.

In den Niederlanden ist das Zeigen der IS-Fahne seit August 2014 verboten, in Deutschland seit September 2014.

Quelle : welt.de

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