Mehr als 15.000 der Kläger stammten demnach aus Syrien. Hintergrund ist, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mittlerweile der Auffassung ist, dass viele Syrer nur noch subsidiären Schutz bekommen und nicht als Flüchtlinge anerkannt werden sollen.
Und der Erfolg gibt den Klägern offenbar recht: Dem Bericht zufolge sprechen die Gerichte in mehr als 90 Prozent der Fälle den Klägern den höherwertigen Flüchtlingsschutz zu.
Seit März dieses Jahres werden Syrer dem Bericht nach von der Behörde wieder persönlich angehört. Seither hätte das Amt rund 60 Prozent der Befragten subsidiären Schutz zugesprochen. Zuvor wurde rund zwei Dritteln voller Flüchtlingsstatus gewährt.
Auch wurde im März mit dem sogenannten Asylpaket II der Familiennachzug von Ausländern mit subsidiärem Schutz für die Dauer von zwei Jahren ausgesetzt.
Verwaltungsgericht widerspricht BAMF
Bereits vor wenigen Tagen hatte sich das Verwaltungsgericht Trier offen gegen das BAMF gestellt und betont, an seiner Rechtsprechung zum Schutz syrischer Flüchtlinge festzuhalten. Die bisherige Praxis, Syrern auch weiterhin vollen Flüchtlingsstatus zu gewähren, sei richtig, hatte der Präsident des Verwaltungsgerichts, Georg Schmidt, gesagt.
Das BAMF seinerseits hat bereits in 156 Fällen Berufung gegen ähnliche Urteile des Trierer Verwaltungsgerichts beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz eingelegt.
Das Gericht in Trier ist landesweit für Asylklagen zuständig – und hat in diesem Jahr bereits in Hunderten Fällen Klagen von Syrern recht gegeben und Entscheidungen des BAMF aufgehoben.
Der subsidiäre Schutzstatus hat zur Folge, dass die Betroffenen eine Aufenthaltsberechtigung von nur jeweils einem Jahr haben – statt drei Jahren beim Flüchtlingsstatus. Zudem kann der Familiennachzug aus dem Heimatland erst nach zwei Jahren beantragt werden.
Subsidiärer Schutz wird jenen gewährt, die weder auf Asyl noch auf den Flüchtlingsstatus Anspruch haben. 2015 hatten Syrer praktisch automatisch den vollen Flüchtlingsstatus bekommen.
Quelle : welt.de
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