Tausende verklagen Deutschland wegen subsidiärem Schutz

  19 Oktober 2016    Gelesen: 359
Tausende verklagen Deutschland wegen subsidiärem Schutz
Das BAMF gewährt Syrern oft nur subsidiären Schutz. Dagegen wehren sie sich vehement. Allein im August ist die Zahl der Klagen auf vollen Flüchtlingsstatus explodiert. Der Erfolg gibt ihnen recht.
An den Verwaltungsgerichten schnellt die Zahl der Asylklagen einem Medienbericht zufolge in die Höhe. Bis Ende August dieses Jahres haben offenbar mehr als 17.000 Flüchtlinge gegen ihren Asylstatus geklagt, allein im August waren es demnach 6000. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken.

Mehr als 15.000 der Kläger stammten demnach aus Syrien. Hintergrund ist, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mittlerweile der Auffassung ist, dass viele Syrer nur noch subsidiären Schutz bekommen und nicht als Flüchtlinge anerkannt werden sollen.

Und der Erfolg gibt den Klägern offenbar recht: Dem Bericht zufolge sprechen die Gerichte in mehr als 90 Prozent der Fälle den Klägern den höherwertigen Flüchtlingsschutz zu.

Seit März dieses Jahres werden Syrer dem Bericht nach von der Behörde wieder persönlich angehört. Seither hätte das Amt rund 60 Prozent der Befragten subsidiären Schutz zugesprochen. Zuvor wurde rund zwei Dritteln voller Flüchtlingsstatus gewährt.

Auch wurde im März mit dem sogenannten Asylpaket II der Familiennachzug von Ausländern mit subsidiärem Schutz für die Dauer von zwei Jahren ausgesetzt.

Verwaltungsgericht widerspricht BAMF

Bereits vor wenigen Tagen hatte sich das Verwaltungsgericht Trier offen gegen das BAMF gestellt und betont, an seiner Rechtsprechung zum Schutz syrischer Flüchtlinge festzuhalten. Die bisherige Praxis, Syrern auch weiterhin vollen Flüchtlingsstatus zu gewähren, sei richtig, hatte der Präsident des Verwaltungsgerichts, Georg Schmidt, gesagt.

Das BAMF seinerseits hat bereits in 156 Fällen Berufung gegen ähnliche Urteile des Trierer Verwaltungsgerichts beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz eingelegt.

Das Gericht in Trier ist landesweit für Asylklagen zuständig – und hat in diesem Jahr bereits in Hunderten Fällen Klagen von Syrern recht gegeben und Entscheidungen des BAMF aufgehoben.

Der subsidiäre Schutzstatus hat zur Folge, dass die Betroffenen eine Aufenthaltsberechtigung von nur jeweils einem Jahr haben – statt drei Jahren beim Flüchtlingsstatus. Zudem kann der Familiennachzug aus dem Heimatland erst nach zwei Jahren beantragt werden.

Subsidiärer Schutz wird jenen gewährt, die weder auf Asyl noch auf den Flüchtlingsstatus Anspruch haben. 2015 hatten Syrer praktisch automatisch den vollen Flüchtlingsstatus bekommen.

Quelle : welt.de

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