„Europas höchste Richter haben den eindeutigen Willen des deutschen Gesetzgebers ausgehebelt und die Entscheidungen der obersten deutschen Gerichte negiert", sagte der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Friedemann Schmidt, dazu. Damit habe der EuGH in ein Politikfeld eingegriffen, das den Mitgliedstaaten vorbehalten sei. „Es kann nicht sein, dass ungezügelte Marktkräfte über den Verbraucherschutz im Gesundheitswesen triumphieren.“
Niedrigere Preise für Verbraucher?
Die Apotheker schlagen nun vor, dass der Gesetzgeber die Angelegenheit so löst: Er könnte den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland verbieten. Europarechtlich wäre das zulässig. Dadurch würde sich dann tatsächlich wohl nichts an der aktuellen Situation ändern, denn: „Klar ist, dass die Arzneimittelpreisverordnung für deutsche Apotheken weiterhin gilt." Auch Reiner Münker, Geschäftsführer der Wettbewerbszentrale, forderte die Bundesregierung auf, nach dem Urteil des EuGH nun zu handeln. „Die Entscheidung wird massive Auswirkungen auf den Apothekenmarkt haben“, sagte er in einer Mitteilung.
Aus der Regierungskoalition gibt es nun bereits die erste Forderung nach einem Verbot des Versandhandels. Das Urteil habe das Potential, die Arzneimittelversorgung in Deutschland völlig neu zu ordnen und viele Apotheken in Ihrer Existenz gefährden, sagte der für Arzneimittel zuständige Gesundheitspolitiker der Unions-Fraktion, Michael Hennrich (CDU) gegenüber FAZ.NET: „Der Grundfehler liegt in dem unter Ulla Schmidt erfolgten Aufhebung des Versandhandelsverbot; obwohl der EuGH dieses Verbot ja ausdrücklich zugelassen hat.“ Er sagte weiter: „Man muss auch darüber nachdenken, diesen Fehler zu korrigieren.“ Es komme jetzt zum Schwur, ob es die Parteien ernst damit meinen, die Versorgung durch die Apotheke vor Ort sicherzustellen. Ohne den Koalitionspartner SPD geht aber nichts. Von dort kamen allerdings ähnliche Signale.
Eine andere Möglichkeit wäre es wiederum, die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente komplett aufzuheben. Davon wiederum könnten Kunden profitieren - durch niedrigere Preise. In diesem Sinne äußerte sich EU-Generalanwalt Maciej Szpunar schon im Juni während des Prozesses: „Ganz abgesehen davon könnte es ohne eine Preisbindung zu niedrigeren Preisen kommen, was dem System der sozialen Sicherung zugute kommen könnte.“
Dazu passt die Reaktion von Seiten der niederländischen Versand-Apotheke Doc Morris. „Wir freuen uns sehr über die Rechtsprechung des EuGH", sagte ihr Chef Olaf Heinrich: „Doc Morris steht seit jeher für mehr Wettbewerb im Apothekenmarkt, sowohl bei der Versorgung der Patienten als auch beim Preiswettbewerb. Wir haben unseren Kunden Boni auf Rezept stets zulasten unserer eigenen Marge gewährt. Dies können die Kunden auch zukünftig wieder von uns erwarten.“ Ab diesem Mittwoch wolle Doc Morris auf jedes eingesandte Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel einen Bonus von 2 bis 12 Euro zu zahlen; dieser könne in bar oder als Gutschein ausgezahlt werden. Details werde das Unternehmen im Laufe des Tages auf seiner Internetseite mitteilen
Die Apotheker wiederum werben dafür, das bestehende System beizubehalten. „Die geltende Arzneimittelpreisverordnung dient dem Interessenausgleich aller Beteiligten: Den Patienten schützt sie davor, dass seine Notlage durch überhöhte Preise ausgenutzt wird“, schreibt ihr Verband in einer Mitteilung. Auch Möglichkeiten, das System etwa durch Zuzahlungen und Festbeträge zu steuern, seien „ohne transparente und bundeseinheitliche Preise für rezeptpflichtige Arzneimittel nicht denkbar“.
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