Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden und damit einer Klage des Freistaats Bayern stattgegeben. Der Mann soll Studenten beim Bau seines privaten Hauses eingesetzt und die Benotung von studentischen Arbeiten auch nach Notenschluss noch geändert haben.
Und dabei geht es nicht um Einzelfälle. Der Professor, der bis 2009 an der Hochschule tätig war, hatte wiederholt Lehrveranstaltungen mit Arbeiten an seinem Privathaus verknüpft. So hatten Studierende nach Aussage eines früheren Studenten Berechnungen zur Energieeffizienz am Whirlpool des Professors vorgenommen und Studienarbeiten dazu verfasst.
Diese Vorteilsnahme hatte das Landgericht Ingolstadt bereits rechtskräftig festgestellt. Sie sei Grund genug für die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, erklärte nun das Verwaltungsgericht.
Zu Beginn der Verhandlung hatte der Professor dem Richter Befangenheit vorgeworfen: Er fühle sich vorverurteilt, weil er selbst nicht zur Verhandlung geladen worden sei. Zudem sei sich der Richter "über die Schuldigkeit schon sicher". Der Antrag wurde jedoch abgelehnt.
Quelle : spiegel.de
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