Es müsse erst noch eine weitere Zeugin gehört werden, verkündete das Gericht. Bei der Zeugin handele es sich um eine Journalistin der Zeitschrift "Bunte", die über ein Gespräch mit einem Informanten berichten solle, sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen. Laut Mediendienst "meedia" geht es dabei nicht um irgendeine "Bunte"-Journalistin, sondern um Vize-Chefredakteurin Tanja May.
Im Dezember 2015 hatte die "Bunte" getitelt, Michael Schumacher könne drei Jahre nach dem schweren Ski-Unfall in den französischen Alpen wieder gehen, und sprach von einem "Weihnachtswunder". Dies entspricht nach Angaben seiner Anwälte nicht den Tatsachen. Sie verklagten die "Bunte" und forderten eine Geldentschädigung von mindestens 100.000 Euro.
In ihrem Artikel führte die "Bunte" zwar aus, Schumacher könne nicht selbstständig gehen, sondern nur mithilfe der Therapeuten. Auf Seite 1 war davon aber nichts zu lesen.
Laut "meedia" machte die Vorsitzende Richterin Simone Käfer bereits beim ersten Verhandlungstermin im September ihre Neigung deutlich, der Schumacher-Seite zuzustimmen. Doch offensichtlich braucht die Kammer für ihr abschließendes Urteil noch weitere Informationen.
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