Darf ein Arzt seine Schweigepflicht brechen?

  01 November 2016    Gelesen: 906
Darf ein Arzt seine Schweigepflicht brechen?
Bei der tödlichen Messerattacke in Hamburg hat sich der Täter vermutlich selbst verletzt. Hamburger Ärzte wurden gebeten, Patienten mit entsprechenden Wunden zu melden. Das Vorgehen von Polizei und Ärztekammer stößt nun auf Kritik.
Wer sich an einen Arzt wendet, kann darauf bauen, dass alles Besprochene vertraulich ist. Ärzte unterliegen der Schweigepflicht, die sogar über den Tod des Patienten hinaus gilt. Sprechen darf der Mediziner nur, wenn der Patient dies erlaubt. Oder - wie es Juristen formulieren - zum Schutze eines höherwertigen Rechtsgutes. Wenn also beispielsweise das Leben anderer in Gefahr ist oder wenn ein Arzt den begründeten Verdacht hegt, dass ein Kind misshandelt oder missbraucht wird.

Reicht es auch aus, wenn die Polizei fürchtet, ein Täter könnte möglicherweise erneut jemanden angreifen? Darüber wird unter Hamburger Ärzten zurzeit gestritten.

Auf Hinweise hoffend

Denn die Hamburger Ärztekammer hat im Zusammenhang mit einer tödlichen Messerattacke an der Alster eine E-Mail des Landeskriminalamts weitergeleitet. In dieser "hofft" die Polizei auf Hinweise von niedergelassenen Ärzten. Das LKA fragt die Ärzte, ob jemand, auf den die Täterbeschreibung passt, mit einer Schnittverletzung in Behandlung war. Die Terrormiliz IS hatte behauptet, der Täter sei ein "Soldat des Islamischen Staats".

In einer zweiten E-Mail stellte die Ärztekammer am Folgetag klar, dass auch bei der Strafverfolgung von Tötungsdelikten die ärztliche Schweigepflicht gelte. Ein Bruch könne jedoch ausnahmsweise gerechtfertigt sein, wenn eine konkrete Wiederholungsgefahr bestehe. Für die Abwägung im Einzelfall bietet die Ärztekammer eine telefonische Beratung in der Rechtsabteilung an. Sie weist auch darauf hin, dass der Täter unter einer psychischen Krankheit leiden könnte. Beide E-Mails liegen SPIEGEL ONLINE vor.

Nicht alle Hamburger Ärzte halten den Schritt der Kammer für richtig. "So verständlich der Wunsch nach Aufklärung dieses schrecklichen Verbrechens ist, so problematisch ist jedoch auch diese Anfrage", schreibt etwa ein Mediziner, der nicht namentlich genannt werden will, SPIEGEL ONLINE. Er kritisiert auch die Stellungnahme der Kammer. "Der Verweis auf die mögliche psychische Erkrankung des Täters suggeriert, dass psychisch Kranke weniger Recht auf Schutz ihrer Privatsphäre durch die ärztliche Schweigepflicht haben."

Die Ärztekammer betont auf Anfrage, dass die E-Mail keine Aufforderung an die Ärzte darstelle. Es stehe ihnen frei, ob sie Patienten melden oder nicht.

Quelle : spiegel.de

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