Der Mann hatte sich bei einer Verkehrskontrolle unter Einsatz von Reizgas zur Wehr gesetzt, wobei zwei Polizisten leicht verletzt wurden. Dabei war der dem Staatsschutz als „Reichsbürger“ bekannte Mann von seiner Mutter und einem Bruder, die mit ihm im Auto saßen, unterstützt worden.
Gegen den Mann hatte das Amtsgericht Greifswald einen Haftbefehl im Zusammenhang mit Betrugsdelikten erlassen. Gegen die drei Familienmitglieder werde auch wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung ermittelt, teilte die Polizei mit.
Vor zwei Wochen hatte ein Mann in Bayern einen Polizeibeamten durch Schüsse getötet und drei weitere verletzt, als diese sein Waffenarsenal beschlagnahmen wollten.
Ermittlungen gegen bewaffneten „Reichsbürger“
Auch in Hessen gab es einen Zwischenfall mit einem bewaffneten „Reichsbürger“. Nach dem Fund mehrerer Waffen bei einem mutmaßlichen Anhänger der „Reichsbürger“ im Rheingau ermittelt die Polizei weiter gegen einen 64 Jahre alten Mann. Dabei sei auch die psychische Gesundheit des Mannes ein Thema, sagte ein Polizeisprecher am Donnerstag in Wiesbaden. Polizeibeamte hatten den Mann am Dienstag vor seinem Haus in Lorchhausen vorübergehend festgenommen.
Im Auto des Mannes wurden unter anderem drei Langwaffen, zwei Schreckschusswaffen und eine größere Menge Munition sichergestellt. Unter Kleidungsstücken lagen zudem mehrere Jagdmesser und ein Elektroschocker. Nach Einschätzung der Kriminalpolizei ist der Mann „dem Spektrum der Reichsbürger“ zuzuordnen.
Die Verwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises war nach den Worten eines Sprechers auf den Mann aufmerksam geworden, als er im Sommer seinen Jagdschein verlängern wollte. Die Polizei ermittelt wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen ihn.
Schüsse auf Polizisten als „rechtsextreme Tat“ bewertet
Die Schüsse eines sogenannten Reichsbürgers auf die Polizei in Reuden (Burgenlandkreis) Ende August sind von den Behörden als rechtsextreme Tat eingestuft worden. Das Landes- und das Bundeskriminalamt werteten die Tat als Tötungsversuch mit rechtsextremen Motiven, berichtete die „Mitteldeutsche Zeitung“. Dies gehe aus einem Schreiben des Innenministeriums an den Landtagsabgeordneten Sebastian Striegel (Grüne) hervor, hieß es. 2014 und 2015 habe es im Land keine Tötungsdelikte mit rechtsextremen Motiven gegeben, im laufenden Jahr seien es hingegen bereits vier Fälle von versuchtem Totschlag.
Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) sagte der Zeitung, „nicht alle Reichsbürger sind Rechtsextreme, aber es gibt Überschneidungen“. Er erwarte, „dass in einem rechtsstaatlichen Verfahren der gesetzliche Strafrahmen ausgeschöpft wird“. Die selbsternannten Reichsbürger hätten dabei „großes Glück“, dass bundesdeutsches Recht zur Anwendung komme. Die Strafen und das Zuchthaus seien zu Zeiten des Kaisers deutlich unangenehmer gewesen.
Bei einer Zwangsräumung Ende August hatte der 41 Jahre alte frühere “Mr. Germany“ in Reuden bei Zeitz auf die Polizei geschossen. Zwei SEK-Beamte und der „Reichsbürger“ selbst wurden dann bei der Schießerei verletzt.
Stadt Schwein überprüft Waffenbesitzer
Die Stadt Schwerin überprüft nach dem tödlichen Schuss eines sogenannten Reichsbürgers auf einen Polizisten in Bayern den legalen Waffenbesitz von „Reichsbürgern“ in der Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern. Dabei gehe es zunächst um einen Überblick, ob die rund 30 bis 40 der Verwaltung bekannten Betroffenen legal im Besitz meldepflichtiger Waffen sind, sagte eine Sprecherin am Donnerstag. Einzelfallprüfungen würden, wenn nötig, folgen.
Die „Reichsbürger“ seien der Stadtverwaltung dadurch aufgefallen, dass sie bei der Meldebehörde Pässe oder Personalausweise zurückgeben oder Bescheide und Steuern nicht anerkennen wollten. Die Stadt Schwerin gehe das Thema offensiv und präventiv an, sagte die Sprecherin.
Die Kommunen haben bislang allerdings keine Handhabe, sogenannten Reichsbürgern Waffenbesitzkarten zu verweigern. Es gebe derzeit juristisch keinen Hebel, solange die Betroffenen nicht straffällig geworden sind, sagte der Sprecher des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Achim Froitzheim.
Laut Waffengesetz kann Antragstellern der Besitz einer Waffe verweigert werden, wenn sie nicht die persönliche Eignung, Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Dazu gehören zum Beispiel eine Geschäftsfunfähigkeit, Drogenabhängigkeit oder psychische Krankheit. Auch dürfen die Waffenbesitzkarten verwehrt werden, wenn der Waffenträger mit Waffen und Munition nicht sachgemäß umgehen kann oder eine konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.
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