Flut von Asylrecht-Klagen: Syrer dürfen auf Familiennachzug hoffen

  23 November 2016    Gelesen: 529
Flut von Asylrecht-Klagen: Syrer dürfen auf Familiennachzug hoffen
Einem entscheidenden Punkt des zweiten Asylpakets droht das Aus: Im März schränkte die Bundesregierung das Aufenthaltsrecht von Syrern massiv ein. Diese müssen seither zwei Jahre warten, bis ihre Angehörigen einen Visumsantrag stellen dürfen, um ihnen nach Deutschland legal nachreisen zu dürfen.
32.000 Klagen sind bei deutschen Verwaltungsgerichten laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) eingegangen, fast 3500 wurden von ihnen in erster Instanz entschieden - und 76 Prozent gingen dabei zugunsten der Flüchtlinge aus. Heute entscheidet das Oberverwaltungsgericht Schleswig über die Praxis der Asylbehörde. Dem Urteil kommt Bedeutung zu - es ist das erste Mal, dass in der aktuellen Flüchtlingssituation ein Obergericht in dieser Frage entscheidet.

Syrer könnten schon bald den vollen Flüchtlingsstatus erhalten

Bereits gestern sorgte ein ähnliches Verfahren in erster Instanz in Düsseldorf für Aufsehen. Ein 18-jähriger Syrer hatte auf die Anerkennung des vollen Flüchtlingsstatus geklagt. Bei der Rückkehr nach Syrien habe er mit Folter-Verhören zu rechnen und sei deswegen als individuell politisch Verfolgter einzustufen, urteilte das Verwaltungsgericht.

Anders gesagt: Alleine die Antragsstellung kann im Ausland zur politischen Verfolgung führen und ist damit ein Asylgrund. Ein ähnliches Urteil wurde auch in Rheinland-Pfalz gefällt. Präsident des Verwaltungsgerichts Trier, Georg Schmidt, sagte dazu: "Das ist unsere Linie, die von einer Vielzahl von anderen Verwaltungsgerichten in erster Instanz geteilt wird."

Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, rechnet deswegen damit, dass Syrer schon bald das Recht auf den vollen Flüchtlingsstatus zurückerhalten.

"Ich gehe davon aus, dass die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge noch dieses Jahr Geschichte sein wird. Die Praktik der Bundesregierung, dieses Recht mit dem Asylpaket II auszusetzen, war offensichtlich rechtswidrig", sagte Jelpke der Huffington Post.

"Sie wollen ihr Recht - und sie bekommen es"

Sie erwartet, dass die Urteile bis in die oberste Instanz standhalten. “Es gibt einen wahren Run auf die Gerichte, mit dem die Bundesregierung nie gerechnet hat“, sagte sie.

Es sei ein Irrtum gewesen glauben, dass nur ein Bruchteil der zu uns geflüchteten Menschen von dem Familiennachzug tatsächlich Gebrauch machen wollen. "Sie wollen ihr Recht - und sie bekommen es. Die Aussetzung der Familienzusammenführung war Wahnsinn - und es ist gut, wenn sie bald zu Ende ist", sagt Jelpke.

Tritt das Recht auf Familienzusammenführung wieder in Kraft, würde das einen Anstieg der Flüchtlingszahlen im kommenden Jahren bedeuten. Derzeit haben laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 150.000 Syrer einen Flüchtlingsstatus, weitere 113.000 gelten als subsidiär Schutzbedürftig. Das BaMF geht davon aus, dass jeder von ihnen im Schnitt einen Familienangehörigen nach Deutschland holen könnte.



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