Am Morgen jenes Tages kollidierten zwischen den Bahnhöfen Bad Aibling Kurpark und Kolbermoor zwei Züge der Bayerischen Oberlandbahn. Zwölf Menschen starben, mehr als 80 wurden verletzt. Viele von ihnen leiden bis heute unter den Folgen, ebenso wie manche der rund 800 Helfer, die damals im Einsatz waren. Dazu kommt ein Sachschaden von zehn Millionen Euro.
Michael P. hatte die Züge auf die eingleisige Strecke geschickt und so nach Überzeugung des Gerichts den Zusammenstoß verschuldet. Die Zweite Strafkammer hat ihn deshalb zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, wegen fahrlässiger Tötung in zwölf Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 85 Fällen. Keine Überraschung, sagt P.s Verteidiger Thilo Pfordte. Das sei nach dem Verlauf des Verfahrens zu erwarten gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft gefordert.
Es wird still im Saal, als der Vorsitzende Richter Erich Fuchs die Namen der Toten vorliest, Männer im Alter von 24 bis 59 Jahren. "Man kann von Glück sprechen, dass sich der Unfall an einem Faschingsdienstag ereignete", sagt Fuchs. Sonst hätten vermutlich deutlich mehr als 150 Fahrgäste in den Zügen gesessen.
"Die Sache verfolgt einen"
Einer der Reisenden war Joachim Bloßfeld, 62. Der Bauingenieur war auf der Strecke täglich als Pendler unterwegs. Noch immer ist er wegen des Unglücks in Behandlung, betritt keinen Zug, keine S-Bahn, keine U-Bahn mehr, "die Sache verfolgt einen". Bloßfeld findet das Urteil in Ordnung; P.s Entschuldigung kann er indes, anders als andere Nebenkläger, nicht annehmen.
Knapp eine Stunde nimmt sich Richter Fuchs Zeit, um das Urteil zu begründen. P. sei kein schlechter Mensch. Aber: "Mit seinem Wissen und seiner Erfahrung als Fahrdienstleiter hätte das nicht passieren dürfen."
Das Gericht sieht kein Augenblicksversagen, sondern eine Verletzung der Sorgfalts- und Dienstpflichten über längere Zeit. Dabei galt Michael P. als vorbildlicher Fahrdienstleiter. Er war erfahren, seit 2000 arbeitete er in seinem Beruf. Sein Vorgesetzter beschrieb ihn als pünktlich, zuverlässig, pflichtbewusst. Er kannte die Strecke, seit 2004 betreute er auf dem Abschnitt Züge.
Es blieb verborgen, dass P. in den Monaten vor dem Unfall, insbesondere seit dem Jahreswechsel, die Insassen der von ihm geleiteten Züge einem hohen Risiko aussetzte: P. spielte auf seinem privaten Handy das Spiel "Dungeon Hunter 5". Das ging gut, bis zum 9. Februar. "Der Angeklagte nahm das Risiko auf die leichte Schulter", sagte Fuchs.
"Gedanklich im Spiel fixiert und gefangen"
Schon vor Dienstbeginn spielte P. am Unglückstag. Von 5:11:23 Uhr bis 6:45:59 Uhr war das Spiel laut Gericht durchgehend aktiviert. Rund 70 Prozent der Zeit habe P. "mit aktiven Spielehandlungen verbracht", sagte Fuchs. Und das, obwohl P. wusste, dass private Handynutzung im Dienst verboten ist.
Das Rekrutieren von Kriegern, der Kauf von Edelsteinen, das Töten von Dämonen - "Dungeon Hunter 5" schob sich wie ein Vorhang vor die triste Welt des Stellwerks in einem Bahnhofsanbau direkt am Gleis 1 in Bad Aibling, wo sich P. vielleicht auch langweilte. "Der Angeklagte hat seine ganze Konzentration auf das Spiel verwendet", sagte Fuchs.
So verlor P. den Überblick. Am 9. Februar war er zu abgelenkt, um seine ersten Schnitzer zu bemerken. Und danach zu konfus, um sie zu korrigieren. "Die Häufung von Fehlern wäre nicht passiert, wenn er nicht gespielt hätte", sagte Fuchs. Detailliert zeichnete der Richter die fatale Abfolge nach:
· 6.38 Uhr: P. verrutscht im Kreuzungsplan um eine Zeile. Er denkt, die Züge sollen sich in Bad Aibling kreuzen - tatsächlich sollte dies in Kolbermoor geschehen. "Er hätte nur genau hinsehen müssen, dann hätte er erkennen können, wo und vor allem wann die Züge kreuzen", sagt Fuchs. P. gibt dem Zug aus Rosenheim freie Fahrt Richtung Bad Aibling.
· Ab 6.42 Uhr: P. gibt dem Zug aus Holzkirchen an den Bahnhöfen Bad Aibling und Bad Aibling Kurparkmit mit dem Sondersignal "Zs 1" freie Fahrt Richtung Kolbermoor, überstimmt dabei jeweils ein Warnsignal - obwohl er ja gerade erst die Strecke für den entgegenkommenden Zug freigegeben hat. Er ignoriert die Vorschrift, sich zu vergewissern, "dass die Strecke frei ist und bleibt", sagt Fuchs. Bei den Warnungen des Systems habe P. "unverständlich und gedankenlos eine Phantomstörung angenommen". Zwei Züge fahren nun auf der eingleisigen Strecke aufeinander zu.
· 6.45:59 Uhr: P. schließt auf seinem Handy "Dungeon Hunter 5".
· 6.46:21 Uhr: P. setzt einen Notruf ab - laut Gericht wäre das auch schon früher möglich gewesen. Weil er die falsche von zwei Tasten drückt, erreicht P. die Streckenarbeiter, nicht aber das Zugpersonal. Zu diesem Zeitpunkt sind die Züge noch 1865 Meter voneinander entfernt - das wäre genug gewesen, um abzubremsen und einen Zusammenstoß zu verhindern. Den Notruf richtig abzusetzen "hätte er beherrschen müssen", sagt Fuchs.
· 6.47 Uhr: Zusammenstoß, der Zug Richtung Kolbermoor fährt mit Tempo 78,3, der Zug Richtung Bad Aibling Tempo 51. Die Unglücksstelle liegt hinter einer langen Kurve. Die Zugführer dürften einander erst gesehen haben, als es schon zu spät war.
· Michael P. setzt einen weiteren Notruf ab, wieder mit der falschen Taste. Die Warnung kommt zu spät, die Züge sind zu diesem Zeitpunkt schon ineinander verkeilt.
P. hat seine Fehler gestanden. Seine Schuld wird ihn begleiten. "Es ist davon auszugehen, dass dieses Geschehen ihn ein Leben lang nicht loslassen wird", sagte Fuchs. Der Angeklagte - dunkle, wellige Haare, Vollbart, dunkelblauer Pulli, Jeans - zeigt keine Regung.
Es wäre für viele Betroffene einfacher, wenn kein Mensch schuldig wäre, der ganz offensichtlich unter dem leidet, was er angerichtet hat. Sondern ein Konzern, den man leichter dafür hassen könnte, den Tod von zwölf Menschen verschuldet zu haben. Die Bahn als Betreiber des Schienennetzes etwa.
"Opfer seiner eigenen Spielleidenschaft"
Macht man es sich zu einfach, wenn man die Verantwortung auf P.s Spielverhalten schiebt? Ist er womöglich ein Bauernopfer, dem die seit 1984 nicht modernisierte Technik zum Verhängnis wurde? Das Gericht verneinte diese Fragen. "Die Stellwerkstechnik hat funktioniert", sagte Fuchs. Es sei zum Zusammenstoß gekommen, "weil der Angeklagte in die funktionierende Technik eingegriffen hat". Selbst wenn es im Stellwerk einen so genannten Erlaubnisempfangsmelder gegeben hätte, letztlich eine Art zusätzliches Warnlicht, "hätte das dem Angeklagten strafrechtlich nicht weitergeholfen".
Bräuchte es Kontrollen für die Einhaltung des Handy-Verbotes? Ist ein System zeitgemäß, in dem ein Einzelner alle Warnungen der Sicherheitstechnik aushebeln kann? Sollte überhaupt ein Mensch das letzte Wort haben? Und warum sind in Deutschland 15.000 von 33.200 Streckenkilometern eingleisig?
Zu derlei Fragen könne das Gericht keine Antworten geben, sagte Fuchs. Die Kammer habe nur über die Schuld des Angeklagten zu befinden gehabt. Michael P. sei "Opfer seiner eigenen Spielleidenschaft geworden".
Zwölf Menschen verloren dadurch ihr Leben. Für ihre Angehörigen bleibt die so banale wie brutale Erkenntnis, dass ihre Männer, Söhne, Väter starben, weil jemand am Handy daddelte.
Quelle : spiegel.de
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