Russland vereinfacht Abbau von Bodenschätzen

  06 November 2015    Gelesen: 1023
Russland vereinfacht Abbau von Bodenschätzen
Die Regierung in Moskau hat russischen Investoren erlaubt, Bodenschätze von föderaler Bedeutung bereits während der Erkundungsphase auszubeuten, schreibt die Zeitung "Kommersant" am Donnerstag.

Früher mussten die Firmen fünf Jahre warten, bis die Lizenz für die Erkundung abläuft und bei der Regierung um die Erlaubnis bitten, das Vorkommen auszubeuten. Für ausländische Investoren ist derzeit der Zugang zu strategisch wichtigen Gebieten eingeschränkt, doch das russische Ministerium für natürliche Ressourcen und Ökologie plant demnächst vereinfachte Verfahren.
Bodenschätze von föderaler Bedeutung sind Vorkommen an Uran, Diamanten, Metallen der Platingruppe, besonders reinen Quarzrohstoffen, seltenen Erden der Yttriumgruppe, an Nickel, an Kobalt und anderen Metallen sowie Vorkommen, die mehr als 70 Millionen Tonnen Erdöl, 50 Milliarden Kubikmeter Gas, 50 Tonnen Gold und 500 000 Tonnen Kupfer enthalten. Dazu gehören auch Gebiete im russischen Schelf und Gewässer sowie Gebiete, die für die Verteidigung und Sicherheit des Landes wichtig sind.


Laut einer „Kommersant“-Quelle in der russischen Goldförderbranche fordern ausländische Firmen wie Kinross in Tschukotka (äußerster Nordosten Russlands) neue Richtlinien.
Die größten russischen Gold- und Metallförderer gaben keinen Kommentar ab. Die Öl- und Gasunternehmen wollen sich nach eigenem Bekunden erst noch mit den Änderungen vertraut machen. Die Erkundung von Bodenschätzen von föderaler Bedeutung und die unmittelbare Förderung würden der weltweit üblichen Praxis entsprechen, sagte der Chef des Verbandes der russischen Goldgrubeneigner, Sergej Kaschuba. Die Projekte könnten dadurch schneller gestartet werden. „Mit beliebigen Präzisierungen und Änderungen können die russischen Geldgeber in die Entwicklung investieren ", sagte er und fügte hinzu, dass „angesichts der Sanktionen große ausländische Investitionen in die Branche kaum erwartet werden können“.



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