Die Große Nationalversammlung hat am gestrigen Mittwochabend die neue Gesetzgebung über die gewerblichen Schutzrechte ratifiziert.
Mit ihr werden neue Haft- und Geldstrafen für Personen, die mit gefälschter Ware handeln, eingeführt.
Bei Verletzung von Markenrechten durch Herstellung oder Verkauf gefälschter Waren oder Dienstleistungen drohen Gefängnisstrafen von ein bis drei Jahren. Haftstrafen von maximal 21 Tagen sollen dabei in Geldstrafen umgewandelt werden.
Im vergangenen April haben die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OSZE) und die Europäische Union (EU) bekannt gegeben, dass in einem Jahr gefälschte Waren sowie Piraterieprodukte im Wert von etwa einer halben Billion US-Dollar importiert worden seien. Das entspreche 2,5 Prozent des weltweiten Imports.
US-amerikanische, italienische und französische Marken seien am schlimmsten von Produktfälschung betroffen, heißt es weiter.
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