Die Vorlage des Familienministeriums sieht vor, dass Frauen in Firmen ab 200 Mitarbeitern Auskunft darüber verlangen können, was ihre Kollegen in vergleichbarer Position verdienen. Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sollen zudem regelmäßig einen Bericht zum Thema Lohngleichheit vorlegen.
Familienministerin Manuela Schwesig begrüßte den nach monatelangen Verhandlungen verabschiedeten Entwurf. Die bisher bestehende Lohnlücke sei ungerecht. "Deshalb brauchen wir dieses Gesetz", sagte sie. Es werde Frauen helfen, ihre Ansprüche durchzusetzen. Das reiche bis hin zur Klage vor Gericht, sagte die SPD-Politikerin im ARD-"Morgenmagazin".
Der Auskunftsanspruch betrifft nach Angaben des Ministeriums 14 Millionen Arbeitnehmer. Schwesig wollte den Gesetzentwurf eigentlich schon im Dezember ins Kabinett einbringen, die Unionsfraktion leistete aber Widerstand. Gegner befürchten unter anderem einen hohen bürokratischen Aufwand.
Die Spitzen von CDU, CSU und SPD hatten sich im Oktober auf einen Kompromiss verständigt. Der Wirtschaftsflügel der Union und die Arbeitgeber forderten aber weitere Änderungen.
Schwesig setzte den Angaben zufolge durch, dass Unternehmen nicht nur Auskunft über das Grundgehalt einer vergleichbaren Kollegengruppe geben müssen, sondern auch über zwei weitere Gehaltsbestandteile wie etwa Boni oder einen Dienstwagen.
Eine neue Anfrage könnten Beschäftigte alle drei Jahre stellen. Schwesig habe einen geringeren Abstand von zwei Jahren gewollt.
Bei Wirtschaftsverbänden stoßen die Pläne weiterhin auf Kritik. "Wer jetzt den Frauen Hoffnung macht, dieses Gesetz könne die Lohnlücke wirksam verringern, der führt in die Irre", sagte die Präsidentin des Verbands deutscher Unternehmerinnen, Stephanie Bschorr, den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Frauen verdienten im Jahr 2015 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Durchschnitt 21 Prozent weniger als Männer. Wenn man berücksichtigt, dass sie häufiger in Teilzeit arbeiten, seltener in Führungspositionen aufsteigen und eher in sozialen Berufen mit geringeren Verdiensten tätig sind, verringert sich die Lücke auf etwa sieben Prozent.
Gebraucht würden daher unter anderem mehr Frauen in naturwissenschaftlichen Berufen und in Führungspositionen, sagte Bschorr, "aber kein Gesetz, das den Unternehmen massenhafte Diskriminierungen unterstellt und die Bürokratisierung der Wirtschaft vorantreibt".
Quelle : spiegel.de
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