Cannabis-Medizin wird zur Kassenleistung

  19 Januar 2017    Gelesen: 954
Cannabis-Medizin wird zur Kassenleistung
Es lindert Schmerzen, wirkt krampflösend und macht heiter: Cannabis hat als Heilpflanze eine lange Tradition und wird auch von Ärzten verschrieben. Dennoch müssen Patienten die Therapie meist selbst zahlen. Das soll sich nun ändern.
"Schwer kranke Menschen müssen bestmöglich versorgt werden", sagt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Zu dieser bestmöglichen Versorgung soll künftig, wie der CDU-Politiker sagt, auch Cannabis als Medizin gehören – sofern den Patienten nicht anders geholfen werden kann. Die Krankenkassen übernehmen dann die Kosten dafür. Am heutigen Donnerstag soll der Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschieden.

Dass Cannabis in Deutschland als Medikament eingesetzt werden kann, ist nicht neu. Seit 1998 schon darf der Hauptwirkstoff der Hanfpflanze, er heißt Delta-9-THC, in Form synthetischer Präparate verschrieben werden, seit 2011 gelten auch Pflanzenteile wie Marihuana als verkehrsfähig zur Herstellung von Arzneimitteln. Die Produkte gibt es seither mit einer Ausnahmegenehmigung auf Rezept.

Kassen zahlten bislang nur bei MS

Dennoch müssen die Patienten die Kosten dafür bislang meist selbst tragen. Nur ein einziges Cannabis-Mittel ist hierzulande als Arznei zugelassen: ein Mundspray, das bei Multipler Sklerose Anwendung findet, weil es krampflösend wirkt, Spasmen unterdrückt und zur Muskelentspannung beiträgt. Bei allen anderen medizinischen Indikationen jedoch, wo Cannabis in Form von Kapseln verabreicht wird, muss der Patient selbst zahlen. Je nach Dosis und Präparat können dafür monatlich bis zu 800 Euro fällig werden.

Doch ab März 2017 sollen schwer kranke Patienten nun unter bestimmten Voraussetzungen auf Kassenkosten mit qualitätsgesichertem Medizinalhanf versorgt werden können. Die Regelung soll vor allem Palliativpatienten zugutekommen, sie erhalten Cannabis zum Beispiel als Schmerzmittel und begleitend zur Chemo-Therapie. Bei Krebs- und Aidspatienten wird Cannabis auch gegen Übelkeit und Appetitlosigkeit eingesetzt. Indirekt hilft es dabei, der massiven Schwächung der Patienten etwas entgegenzusetzen. Und dann ist da neben den körperlichen Effekten noch die stimmungsaufhellende Wirkung der Droge, von der schwer kranke Menschen profitieren.

Staatliche Cannabisagentur in Planung

Die psychoaktive Wirkung von Cannabis ist allerdings gleichzeitig einer der Gründe, warum die Abgabe der Hanfpflanze in Arzneimittelform so rigide gehandhabt wird. Cannabis kann Heiterkeit und Euphorie auslösen, Entspannung und Gelassenheit, doch auch das Gegenteil ist möglich. Dann entwickeln sich statt eines Hochgefühls eher Angst und Panik, begleitet von Herzrasen, Übelkeit und Schwindel.

Außerdem kann Cannabis bei regelmäßigem Konsum abhängig machen – sowohl körperlich als auch psychisch. Dann lässt sich die Dosis nicht mehr reduzieren, ohne dass sich Nervosität, Ängstlichkeit oder Depressionen einstellen. Außerdem beeinträchtigt Cannabis, wenn es regelmäßig konsumiert wird, die kognitive Leistungsfähigkeit. Die Konzentration lässt nach, ebenso die Lernfähigkeit. Ob die Droge bleibende Hirnschäden verursacht, ist noch ungeklärt.

Wegen dieser Begleiterscheinungen bleiben Cannabis-Medikamente schwer kranken Patienten vorbehalten. Um aber deren Versorgung sicherzustellen, soll das neue Gesetz den Anbau der Hanfpflanze zu medizinischen Zwecken ermöglichen. Geplant ist der Aufbau einer staatlichen Cannabisagentur, die den Anbau und Vertrieb koordiniert und kontrolliert. Die Aufgabe wird dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übertragen.

Diese Behörde sammelt fortan auch anonymisierte Daten, die die Ärzte über Diagnose, Therapie, Dosis und Nebenwirkungen der mit Cannabis behandelten Patienten übermitteln. Denn um weitere Erkenntnisse über die medizinische Wirkung von Cannabis zu gewinnen, ist mit der Gesetzesnovelle auch eine wissenschaftliche Begleitstudie vorgesehen – auf Basis der neu gewonnenen Daten.

Eine generelle Freigabe von Cannabis lehnt die Bundesregierung, wie Minister Gröhe betont, weiterhin streng ab. Die Droge fällt weiterhin unter das Betäubungsmittelgesetz. Wegen der "Gefahr von mangelnden Qualitäts- und Sicherheitskontrollmöglichkeiten", so die offizielle Begründung, bleibt daher eines auch schwer kranken Menschen weiterhin verboten: die Hanfpflanze selbst anzubauen.

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