Das Parlament hatte Le Pen vorgeworfen, Mitarbeiter ihrer Partei regelwidrig aus Mitteln der europäischen Volksvertretung bezahlt zu haben. Die Rückzahlungsfrist war am Dienstagabend abgelaufen. Eine weitere Rückzahlung von knapp 42.000 Euro wird nach Angaben aus Parlamentskreisen bis zum 28. Februar fällig. Sollte Le Pen nicht zahlen, könnten ihr die Bezüge gekürzt werden.
Le Pen tritt bei der französischen Präsidentenwahl im Frühjahr als Kandidatin an. Die bisherigen Umfragen versprechen ihr gute Chancen, in den entscheidenden zweiten Wahlgang im Mai zu gelangen.
Wie der Vater, so die Tochter
Der Front National wird schon länger verdächtigt, EU-Gelder für Assistenten von Europaabgeordneten bezogen zu haben, obwohl diese für die Partei in Frankreich gearbeitet haben sollen. Die französische Justiz hatte Anfang Januar Ermittlungen in der Sache bestätigt.
Auch Le Pens Vater Jean-Marie hatte ähnliche Schwierigkeiten mit dem Europaparlament. Von ihm forderte die Vertretung einst 320.000 Euro zurück, die regelwidrig zur Beschäftigung von Mitarbeitern ausgegeben worden sein sollen. Als er nicht zahlte, behielt das Parlament 2016 einen Teil seiner Bezüge ein.
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