Das Förderprogramm gilt allerdings nicht für jeden. Um Missbrauch zu vermeiden, können Staatsangehörige bestimmter Herkunftsländer und -regionen kein "Rückreisegeld" beantragen - etwa Menschen aus dem Westbalkan. Außerdem müsse der Antragssteller "mittellos" sein, heißt es vom Bundesinnenministerium. Auch syrische Staatsangehörige können das Geld nicht beantragen: ihre Heimat gilt als Kriegsgebiet, in das keine freiwillige Rückkehr ermöglicht werden soll.
Experten kritisieren "Hau ab"-Prämie
Ziel der Bundesregierung ist es, die Zahl freiwilliger Ausreisen zu erhöhen. "Für alle, die in Deutschland keine Bleibeperspektive haben, stellt die freiwillige Ausreise gegenüber einer Abschiebung den besseren Weg dar", sagt Bundesinnenminister de Maiziere.
Kritik kommt von der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe. "Diese Regelung finde ich besonders bedenklich, denn sie soll verhindern, dass gegen einen Asylbescheid geklagt wird", sagt Diakonie-Experte Dietrich Eckeberg. Derzeit gebe es einen "unheimlichen Druck in der Politik, möglichst viele Flüchtlinge zur freiwilligen Ausreise in ihr Herkunftsland zu bewegen".
Tatsächlich schürten solche "Hau ab"-Prämien Vorurteile in der Bevölkerung und seien im Übrigen nichts als Augenwischerei: "Die Rückkehrprogramme sind nicht ausgerichtet auf eine Reintegration ins Herkunftsland. Effektive Hilfen dafür gibt es fast nie", kritisierte Eckeberg.
Günstiger als Abschiebung
Neu ist das Prinzip `Geld gegen Rückkehr` nicht. Schon seit längerem gibt es das "REAG/GARP"-Programm, das im Wesentlichen eine Übernahme von Rückreisekosten vorsieht, aber auch eine Starthilfe für Staatsangehörige aus bestimmten Ländern. Das neue Programm "Starthilfe plus" baut darauf auf und wird nur in Kombination mit dem "REAG/GARP"-Programm gewährt. Auch von den einzelnen Bundesländern und der EU gibt es für eine freiwillige Ausreise verschiedene Förderprogramme.
Nach Schätzungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge haben im vergangenen Jahr rund 55.000 Flüchtlinge Deutschland freiwillig verlassen, 20.000 mehr als im Jahr zuvor. Die Zahl der Abschiebungen lag demgegenüber weit darunter: 2016 waren es rund 25.000.
Für den Staat rechnet sich die Förderung freiwilliger Ausreisen. Denn eine Abschiebung ist deutlich teurer. So lagen die Kosten für die umstrittene Sammelabschiebung von 34 Afghanen Mitte September laut Bundesinnenministerium bei etwa 350.000 Euro, Personalkosten der Bundespolizei nicht eingerechnet.
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