Zwar teilte die Stadt mit, dass ihr Ordnungsamt die etwa 35.000 laufenden Verfahren zu den Geschwindigkeitsverstößen an der betroffenen Blitzanlage einstellt, doch bereits entrichtete Bußgelder will Köln nicht rückerstatten. Gezahlte Verfahren seien rechtswirksam und abgeschlossen, teilte die Stadt Köln mit. Eine Wiederaufnahme sei nur unter besonderen Voraussetzungen möglich, zum Beispiel wenn das Bußgeld 250 Euro übersteige.
"Nach erster Übersicht kämen danach theoretisch nur deutlich unter 0,5 Prozent der Fälle überhaupt in Betracht, ein solches Verfahren anstrengen zu können", heißt es in der schriftlichen Stellungnahme. Auch angesichts des "außerordentlich hohen Verwaltungsaufwandes" sei eine Rückzahlung nicht vorgesehen. Ein Sprecher der Bezirksregierung hielt die Entscheidung für korrekt und verwies auf das Ordnungswidrigkeitengesetz, das nur wenig Spielraum lasse.
Betroffen von der Panne sind alle Autofahrer, die bis zum 15. Dezember 2016 von der stationären Überwachungsanlage am Dreieck Heumar erfasst worden sind. Wie der WDR berichtet, hatte die Stadt Köln im vergangenen Jahr rund 12 Millionen Euro von Autofahrern kassiert, die an dieser Stelle geblitzt worden waren.
Nach Angaben der Bezirksregierung war wegen des Baus einer Lärmschutzwand im Februar 2016 die zulässige Höchstgeschwindigkeit am Dreieck Heumar von 80 auf 60 Stundenkilometer reduziert worden. Dementsprechend sei die stationäre Messanlage in Fahrtrichtung Oberhausen auf Tempo 60 eingestellt worden. Allerdings hätte unmittelbar hinter der Baustelle ein weiteres Schild auf das Höchsttempo 60 hinweisen müssen.
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