Die US-Bundesstaaten Washington und Minnesota hätten überzeugend dargelegt, dass den Abgewiesenen aus den sieben betroffenen Nationen schon aus einem befristeten Einreisestopp Schaden entstehen könne. Die US-Regierung habe keinen Beweis für Sicherheitsbedenken vorgelegt, die ein Einreiseverbot für Bürger aus diesen sieben Ländern rechtfertige.
Trump reagierte scharf auf das Urteil und schrieb unmittelbar nach Bekanntwerden des Urteils - in Großbuchstaben - bei Twitter: "Wir sehen uns vor Gericht, die Sicherheit unserer Nation steht auf dem Spiel!" Die Entscheidung des Berufungsgerichts schien ihn zu empören. Für seine erste Reaktion auf die Entscheidung aus San Francisco wählte Trump Großbuchstaben. Nach üblicher Netiquette entspricht das einem lautstarken Ausruf - bis hin zum Geschrei.
Entscheidung vor dem Obersten Gericht?
Trump hatte Ende Januar einen 90-tägigen Einreisestopp für Menschen aus den islamisch geprägten Ländern Syrien, Iran, Irak, Sudan, Somalia, Libyen und Jemen verfügt. Daran gab es weltweit Kritik. Am vergangenen Freitag setzte ein Bundesrichter in Seattle Trumps Erlass auf Antrag der Justizminister der Bundesstaaten Washington und Minnesota aus. Die US-Regierung legte Berufung ein.
Das Justizministerium argumentierte, das Dekret sei verfassungsgemäß. Es liege in der exekutiven Gewalt des US-Präsidenten, wie der Kongress sie ihm übertragen habe. Mit seiner Entscheidung für den Einreisestopp wolle der Präsident die nationale Sicherheit der USA schützen. Die Anwälte der Bundesstaaten Washington warnten vor Chaos, sollte das Verbot wieder in Kraft treten. Familien würden auseinandergerissen, junge Leute am Studieren gehindert, Unternehmen geschädigt.
Am Obersten Gericht der USA ist ein Posten vakant. Sollte der Fall dort landen und mit einem Unentschieden von vier zu vier Richtern enden, würde der Rechtsstand der vorherigen Instanz weiter Gültigkeit haben, der Bann also weiter ausgesetzt bleiben.
Für eine Korrektur der letzten Instanz sind am Obersten Gericht mindestens 5 zu 3 Richterstimmen nötig. Vor dem Obersten Gericht dürfte es später auch um die Frage gehen, ob Trumps Erlass verfassungswidrig ist oder nicht. Die bisherigen gerichtlichen Schritte bezogen sich lediglich darauf, ob die Anordnung umgesetzt werden darf, bevor in der Sache selber entschieden worden ist.
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