Als Grund nannt sie einen Sondereffekt im Jahr 2015. Damals hatten sich nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs besonders viele Bankkunden wegen Bearbeitungsgebühren bei Verträgen über Verbraucherdarlehen an die Bafin gewandt. Der BGH hatte die Vereinbarung derartiger Gebühren für unzulässig erklärt.
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