Der Bundesvorsitzende der Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, teilte mit: "Das Urteil ist ein deutliches Zeichen an alle diejenigen, die glauben, aus Eigensucht das Leben anderer Menschen gefährden zu dürfen."
Das Berliner Landgericht hatte zuvor mit einem aufsehenerregenden Schuldspruch zwei Autoraser nach einem tödlichen Rennen bundesweit erstmals wegen Mordes verurteilt. Gegen die beiden Männer im Alter von 28 und 25 Jahren wurden lebenslange Freiheitsstrafen verhängt. Ihnen wurde zudem lebenslang der Führerschein entzogen.
Tod billigend in Kauf genommen
Nach fünfeinhalbmonatigem Prozess war das Gericht überzeugt, dass die Sportwagenfahrer bei dem illegalen Rennen "mittäterschaftlich und mit bedingtem Vorsatz" gehandelt hätten. Die Männer hätten zwar niemanden vorsätzlich töten wollen, aber mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen, um zu gewinnen. "Es ging um den Kick und das Ansehen in der Raserszene", so Richter Ralph Ehestädt. Ihre PS-starken Wagen hätten die Angeklagten als "gemeingefährliches Mittel" eingesetzt. Für ein Urteil wegen Mordes ist mindestens der sogenannte bedingte Vorsatz nötig. Zudem muss mindestens eines von mehreren Mordmerkmalen erfüllt sein, in diesem Fall die Ausübung mit gemeingefährlichen Mitteln.
Das Urteil sei eine Einzelfallentscheidung, so das Gericht. Es gehe nicht um eine Demonstration von Härte. Die Strafkammer habe sich am geltenden Recht orientiert und sei aus der Gesamtschau der objektiven und subjektiven Umstände zu dem Schuldspruch wegen Mordes gekommen. Die verkehrsrechtlich bereits häufig aufgefallenen Angeklagten seien "Autofans, Schnellfahrer" und Teilnehmer illegaler Rennen, hieß es weiter im Urteil. "Sie steigern ihr Selbstwertgefühl über das Kfz."
Auf einer Hauptverkehrsstraße in der City "und nicht auf einer Landstraße" seien sie "mit Vollgas gefahren". Ob von rechts ein anderes Fahrzeug kommt, hätten die Raser nicht sehen können. "Sie hatten keine Chance zu reagieren", sagte Richter Ehestädt. Die beiden Männer hätten es dem Zufall überlassen, ob und wie viele Menschen durch ihr Verhalten zu Schaden kommen. Der Vorsitzende wies darauf hin, die Summe der Tatumstände und die Persönlichkeiten der Angeklagten hätten in diesem Fall den Ausschlag gegeben. Der Fall sei nicht vergleichbar mit anderen Vorfällen im Straßenverkehr, die jüngst für Aufsehen gesorgt hatten.
Kein Tötungsvorsatz
Auch das Argument der Verteidiger, die Angeklagten hätten das Risiko ausgeblendet, greife nicht. "Auch der Raser bleibt ein Mensch, der einen Kopf hat", so Ehestädt. Dass es bei einer höchstgefährlichen Fahrweise zu schlimmen Folgen kommen könne, sei auch Rasern klar. Die Verteidiger hatten Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung für den einen Fahrer und wegen Gefährdung des Straßenverkehrs für den anderen gefordert. Sie argumentierten, der Vorsatz, an einem Rennen teilzunehmen, sei nicht mit einem Tötungsvorsatz gleichzusetzen. Die Männer seien davon ausgegangen, alles unter Kontrolle zu haben.
Ein Verteidiger des 28-Jährigen kündigte bereits Revision an. Damit wird der Bundesgerichtshof (BGH) den Fall prüfen. Mit 160 Kilometern pro Stunde hatte der 28-Jährige in der Nacht zum 1. Februar 2016 eine rote Ampel überfahren und den Jeep eines unbeteiligten Fahrers in der Berliner Innenstadt gerammt. Der Geländewagen wurde 72 Meter weit geschleudert. Der 69 Jahre alte Fahrer starb noch im Auto.
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