Für Plattformen wie Facebook entfällt die Vorgabe, generell dafür zu sorgen, dass illegale Inhalte nicht erneut hochgeladen werden können. In Maas' ursprünglichem Entwurf, den er vor zwei Wochen vorgestellt hatte, hatte es geheißen: Soziale Netzwerke müssten "wirksame Maßnahmen gegen die erneute Speicherung des rechtswidrigen Inhalts" treffen. Nach heftiger Kritik aus den eigenen Reihen, von Industrie und Internet-Experten wurde der Punkt nun gestrichen.
Das ergibt sich aus der Version, die Maas' Ministerium zur Kenntnisnahme an die EU-Kommission geschickt hat. Weiterhin sollen die Portale aber "sämtliche auf den Plattformen befindliche Kopien des rechtswidrigen Inhalts ebenfalls unverzüglich" entfernen oder sperren.
Die Löschung identischer Kopien ist rechtlich umstritten - das Thema spielte etwa eine zentrale Rolle in dem Verfahren, das ein syrischer Flüchtling gegen Facebook angestrengt hatte. Ein Selfie mit Angela Merkel war immer wieder für Verleumdungen als Terrorist und Gewalttäter missbraucht worden. Er wollte erreichen, dass Facebook es pauschal unterbindet, dass die Fotomontagen weiter hochgeladen werden können, scheiterte aber vor Gericht. Facebook ist bislang per Gesetz nur verpflichtet, einzelne illegale Inhalte, auf die es ganz konkret hingewiesen wurde, zu entfernen.
Weitere Straftaten sollen rasch gelöscht werden
In anderen Punkten wird der Gesetzentwurf vor dem Beschluss im Bundeskabinett noch ausgeweitet. So ist die Palette der rechtswidrigen Inhalte, die von Plattformen künftig innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden sollen, noch einmal um mehrere Tatbestände erweitert worden. Vor allem das Innenministerium hat dem Vernehmen nach darauf gedrängt.
Ging es zuvor vor allem um sogenannte Hasskriminalität im engeren Sinne, wie öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung oder Verleumdung, ist nun auch von weiteren Straftatbeständen die Rede, bei denen die Vorgaben zur raschen Löschung greifen sollen. Dazu gehören etwa
Straftaten im Zusammenhang mit kriminellen und terroristischen Vereinigungen
verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
Vorbereitungen schwerer staatsgefährdender Straftaten
landesverräterischer Fälschung oder
Kinderpornografie.
Im ersten Entwurf hieß es noch, bei der Verfolgung von Kinderpornografie sei bereits eine wirkungsvolle Lösung gefunden - dieser Satz wurde nun gestrichen.
Auch die Auskunftspflichten der Betreiberfirmen werden weiter gefasst. Wenn Persönlichkeitsrechte auf der Plattform grob verletzt werden, könnten Anbieter gezwungen werden, Nutzerdaten auch gegenüber Privatpersonen herauszugeben. Das könnte etwa bedeuten, dass ein anonymer Nutzer, der per Tweet die Persönlichkeitsrechte eines anderen grob verletzt, fürchten muss, dass Twitter seine Daten herausrückt.
Die Bundesregierung will das Gesetz Anfang April beschließen.
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