Im Vorfeld sprachen sich die Länder geschlossen für einen Ausschluss von verfassungsfeindlichen Parteien aus. Die Parteifinanzierung und andere Leistungen sollen eingestellt werden. Unterstützung kam auch vom Bundestag. Um der NPD die staatlichen Fördermittel zu kappen, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat notwendig.
Mitte Januar war ein Verbotsverfahren misslungen. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich dagegen ausgesprochen, bestätigte aber die verfassungsfeindlichen Ziele der NPD. Sie sei aber zu unbedeutend, um sie aufzulösen. Stattdessen wies sie auf andere Möglichkeiten hin gegen die NPD vorzugehen, wie etwa durch den Entzug der Parteienfinanzierung.
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