Steinewerfer zu langer Haftstrafe verurteilt

  11 April 2017    Gelesen: 664
Steinewerfer zu langer Haftstrafe verurteilt
Wegen versuchten Mordes hat das Landgericht Ellwangen einen Mann zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 37-Jährige hatte einen Zwölf-Kilo-Stein von einer Autobahnbrücke geworfen und einen schweren Unfall verursacht.
Im Prozess um einen Steinwurf an der Autobahn 7 in Baden-Württemberg ist der Angeklagte Jörg B. wegen versuchten Mordes zu neuneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Ellwangen ordnete zugleich die Unterbringung des Mannes in einer geschlossenen Psychiatrie an.

Der 37-Jährige hatte im September 2016 einen zwölf Kilo schweren Betonpflasterstein von einer Brücke bei Giengen an der Brenz auf die A7 geworfen. Kurz danach prallte der Wagen einer vierköpfigen Familie dagegen. Das Auto überschlug sich. Die Eltern und die Kinder wurden schwer verletzt. Die Mutter ist bis heute teils gelähmt und wird nach Angaben von Medizinern wahrscheinlich für immer auf einen Rollstuhl angewiesen sein.

Bei dem Angeklagten waren schwere seelische Störungen festgestellt worden. Das Gericht ging von einer "schizotypischen Störung" des 37-Jährigen aus. Ein Gutachter war zu der Einschätzung gelangt, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeschuldigten zur Tatzeit "erheblich vermindert" war. Zugleich wurde der als gefährlich eingestufte Mann aber als grundsätzlich schuldfähig bezeichnet.

Wüste Drohungen zu Prozessbeginn

Das Gericht sah den Vorwurf des versuchten vierfachen Mordes sowie der schweren Körperverletzung als erwiesen an. Zudem wurde der Mann auch wegen unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre und neun Monate Haft beantragt. Der Angeklagte habe heimtückisch sowie klar mit Tötungsvorsatz gehandelt. Die Verteidigung hatte gefordert, die psychische Erkrankung stärker zu berücksichtigen und den Mann wegen Körperverletzung zu verurteilen. Aufgrund einer Persönlichkeitsstörung verfüge der Mann nicht über die inneren Hemmnisse, die Menschen normalerweise vor einer Gewalttat zurückschrecken ließen.

Zu Beginn des Prozesses hatte der Angeklagte wüste Drohungen gegen den verunglückten Familienvater ausgestoßen. Sobald er wieder in Freiheit sei, werde er sich eine Schusswaffe besorgen, rief er während der Zeugenaussage des 33-jährigen Unfallopfers.

Quelle : spiegel.de

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