Die Straßburger Richter gaben am Donnerstag 409 Klägern recht - unter ihnen Überlebende und Angehörige von Opfern, die bei dem Einsatz der russischen Sicherheitskräfte damals getötet oder verletzt wurden.
Ihnen soll Moskau nun Schmerzensgeld zwischen 5000 und 30.000 Euro zahlen - insgesamt rund drei Millionen Euro. Berücksichtigt wurde vom Gericht, dass Russland Angehörige und Überlebende teilweise bereits entschädigt hat.
Kurz nach Bekanntgabe des Richterspruchs wies ein russischer Regierungssprecher die Bewertung und den Urteilsspruch entschieden zurück. Die Schlussfolgerungen des Gerichts seien "inakzeptabel".
Bei dem islamistischen Terrorangriff am 1. September 2004 wurden rund 1100 Menschen in eine Turnhalle gepfercht und der Bau von den Angreifern mit Sprengsätzen bestückt. Bei der versuchten Erstürmung stürzte die Halle ein, 334 Menschen starben, unter ihnen mehr als 180 Kinder.
Die Richter warfen den Sicherheitskräften "erhebliche Mängel" beim Krisenmanagement sowie einen unverhältnismäßigen Einsatz von Waffen wie Panzerkanonen, Granat- und Flammenwerfern vor. Der habe zu vermeidbaren Opfern unter den Geiseln geführt.
Die Behörden hätten außerdem nicht genug getan, um die Tragödie zu verhindern, obwohl Hinweise auf mögliche Pläne für einen Anschlag auf eine Bildungseinrichtung in der Region vorgelegen hätten. So seien weder die Schule noch die Öffentlichkeit gewarnt worden. Die Straßburger Richter forderten Russland dazu auf, Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen. Es müsse insbesondere ein Bewusstsein für Einsatzregeln geschaffen werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist damit zur rechnen, dass Russland in zweiter Instanz gegen das Urteil vorgeht. (Beschwerde-Nr. 26562/07 u.a.)
Quelle : spiegel.de
Tags: