Privatleute sollen nach den Kommissionsvorschlägen keine Waffen, Waffenbestandteile oder Munition mehr über das Internet kaufen oder verkaufen dürfen, wie die zuständige Industriekommissarin Elzbieta Bienkowska sagte. Sie verwies darauf, dass die Kalaschnikow, die ein mutmaßlicher Islamist im August in einem Thalys-Zug zwischen Amsterdam und Paris dabei hatte, aus im Internet gekauften Waffenbestandteilen zusammengebaut worden sei. Nur durch das beherzte Eingreifen von Mitreisenden konnte der Mann damals überwältigt werden.
Die Kommissionspläne sehen laut Bienkowska auch „strengere Regeln für das Verbot bestimmter halbautomatischer Feuerwaffen“ vor. Diese dürften „unter keinen Umständen“ mehr im Besitz von Privatleuten gelangen – „auch wenn sie dauerhaft unbrauchbar gemacht wurden“.
Die EU-Kommission hatte die Vorschläge zur Waffengesetzgebung ursprünglich erst Anfang 2016 vorlegen wollen. Nach den Anschlägen von Paris mit 129 Toten beschleunigt Brüssel den Prozess. Mit dem Thema dürften sich am Freitag auch die Innenminister bei ihrem Sondertreffen zu den Anschlägen befassen.
Für einheitliche Kriterien für die „Deaktivierung“ von Altwaffen in Europa erstellte die Kommission eigene Umsetzungsbestimmungen. Diese sollen insbesondere verhindern, dass aus mehreren, nach nationalen Bestimmungen unbrauchbar gemachten Waffen wieder funktionsfähige Modelle zusammengesetzt werden können. Bienkowska sagte, am Vormittag habe bereits ein Gremium technischer Experten der Mitgliedstaaten dieser Vorlage zugestimmt. Sie soll nun in drei Monaten in Kraft treten.
In den kommenden Wochen will die EU-Kommission darüber hinaus einen Aktionsplan zum Kampf gegen den illegalen Schmuggel von Waffen und Sprengstoff vorstellen. „Wir müssen unsere Bürger vor Schaden durch geschmuggelte Kalaschnikows schützen“, sagte EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos mit Blick auf die russischen Schnellfeuergewehre, die auch bei den Anschlägen in Paris eingesetzt wurden.
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