Acht Verfahren beziehen sich auf Syrien, die USA liegen mit sieben Ermittlungsverfahren auf Platz sechs. Wurden 2007 noch insgesamt 32 solcher Verfahren eingeleitet, waren es im vergangenen Jahr nur noch sieben. Für dieses Jahr weist die Statistik aber bereits acht neue Verfahren aus.
Gegen Menschen, die diplomatische Immunität genießen, können keine Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Sie können lediglich zur "persona non grata" erklärt werden - was bei vier Botschaftsangehörigen aus Syrien wegen geheimdienstlicher Tätigkeit geschah.
Ansonsten seien aufenthaltsrechtliche Maßnahmen Ländersache, hieß es. Darüber führe der Bund keine Statistik. Ausweisungen seien laut Innenministerium durchsetzbar, wenn Spione zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden seien. Zudem gebe es noch die Möglichkeit, eine zeitlich befristete Aufenthaltserlaubnis nicht zu verlängern.
Tags: