Russische Agenten am häufigsten im Visier

  18 April 2017    Gelesen: 707
Russische Agenten am häufigsten im Visier
Acht Ermittlungsverfahren wegen Agententätigkeit leitet der Generalbundesanwalt allein in den ersten Monaten dieses Jahres ein. In den vergangenen zehn Jahren waren es insgesamt mehr als 120. Besonders russische Staatsangehörige geraten unter Verdacht.
Die Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit betreffen in vielen Fällen russische und iranische Spione. Von den 123 solcher Ermittlungsverfahren aus den vergangenen zehn Jahren richteten sich 27 gegen russische Staatsangehörige, 22 gegen Iraner sowie jeweils 15 gegen Türken und Chinesen. Das berichtet die "Mitteldeutsche Zeitung" unter Berufung auf eine Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion.

Acht Verfahren beziehen sich auf Syrien, die USA liegen mit sieben Ermittlungsverfahren auf Platz sechs. Wurden 2007 noch insgesamt 32 solcher Verfahren eingeleitet, waren es im vergangenen Jahr nur noch sieben. Für dieses Jahr weist die Statistik aber bereits acht neue Verfahren aus.

Gegen Menschen, die diplomatische Immunität genießen, können keine Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Sie können lediglich zur "persona non grata" erklärt werden - was bei vier Botschaftsangehörigen aus Syrien wegen geheimdienstlicher Tätigkeit geschah.

Ansonsten seien aufenthaltsrechtliche Maßnahmen Ländersache, hieß es. Darüber führe der Bund keine Statistik. Ausweisungen seien laut Innenministerium durchsetzbar, wenn Spione zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden seien. Zudem gebe es noch die Möglichkeit, eine zeitlich befristete Aufenthaltserlaubnis nicht zu verlängern.

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