Zuvor hatte das russische Justizministerium das Gericht aufgefordert, die Zeugen Jehovas als "extremistische Organisation" zu verbieten. "Sie stellen eine Gefahr für die Rechte der Bürger, die öffentliche Ordnung und die öffentliche Sicherheit dar", sagte eine Vertreterin des Ministeriums laut der Agentur Interfax.
Als extremistisch stufte die Behörde vor allem die Zeitschrift "Der Wachtturm" ein, die trotz Verbots weiter verteilt werde. Dass die Zeugen Jehovas ihren Mitgliedern Bluttransfusionen verbieten, sei ein Verstoß gegen Menschenrechte.
Die Religionsgemeinschaft reagierte schockiert auf die Entscheidung. "Ich hätte nicht gedacht, dass das im modernen Russland möglich sein könnte, wo die Verfassung das Recht auf freie Religionsausübung garantiert", sagte ein Vertreter der Verwaltung der Zeugen Jehovas, Jaroslaw Siwulski, vor Journalisten. Er kündigte an, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu ziehen.
Die Zeugen Jehovas, die 395 Zentren in Russland unterhalten und dort etwa 170.000 Anhänger haben, wurden seit 1996 wiederholt beschuldigt, mit aggressiven Methoden Gläubige anzuwerben. Wegen des Vorgehens der Behörden gegen die Religionsgemeinschaft wurde Russland bereits mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu Schadenersatzzahlungen verurteilt. Dabei wurde unter anderem auf Verstöße gegen Grundrechte wie Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit verwiesen.
In Deutschland sind die Zeugen Jehovas wie die großen Kirchen als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt.
Quelle : spiegel.de
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