Um gegen die Autofahrer vorzugehen, hätte deren Identität festgestellt werden müssen, sagte Matthias Mänz, Sprecher des Polizeipräsidiums Nordhessen. Das sei schwierig gewesen, weil die Rettung oberste Priorität gehabt habe. Zudem sei nicht eindeutig, ob die Bildung einer Rettungsgasse aufgrund einer Baustelle möglich war.
Laut Ralf Krawinkel von der Kasseler Feuerwehr hatten es die Retter an diesem Tag zweimal mit blockierten Rettungsgassen zu tun. Doch Anzeigen seien nicht erstattet worden. „Wir hatten nicht die Zeit und die technische Ausstattung dafür“, sagte er.
Auf der Autobahn 7 habe man es oft mit langen Staus zu tun. Probleme mit Rettungsgassen nach dem Einsatz aufzurollen sei nicht zu leisten. Krawinkel appellierte an Autofahrer, trotzdem bei stockendem Verkehr eine Gasse zu bilden. Das sei für die Rettung und Beseitigung der Unfallstelle unbedingt nötig.
Innenminister planen härtere Strafen
Bei dem Unfall auf der Autobahn 7 hatten Polizei und Rettungsdienste die Unfallstelle nur nach einem zwei Kilometer langen Fußweg erreicht. Eine blockierte Rettungsgasse kann mit einem Verwarngeld von 20 Euro geahndet werden. Die Innenminister der Länder beraten aktuell über härtere Strafen.
Anders ging ein Fall in Südhessen aus: Mit 20 Euro Bußgeld müssen Autofahrer rechnen, die im März auf der Autobahn 5 bei Weiterstadt eine Rettungsgasse blockiert hatten. Einsatzkräfte der Feuerwehr hatten Fotos gemacht und diese später der Polizei übergeben.
Angeschrieben werden die Halter der Fahrzeuge von der zentralen Bußgeldstelle in Kassel. In einigen wenigen Fällen könnte es laut Polizei aber auch sein, dass Autofahrer mit 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen müssen, sollten sie Rettungsfahrzeugen hinterhergefahren sein.
Quelle : welt.de
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