Am 8. Mai 1992 wurde die alte aserbaidschanische Stadt Shusha von dem armenischen Militär besetzt. Als Folge der Besetzung von Shusha wurden 30 Dörfer zerstört, 195 Zivilisten getötet, 165 verwundet, 58 sind in Verschollenheit geraten und mehr als 24 Tausend Menschen haben sich der ethnischen Säuberung unterzogen.
Die Besetzung von Shusha ist ein Bestandteil der Besatzungspolitik und der systematischen Aggression Armeniens gegen Aserbaidschan. Als Ergebnis dieser Besatzungspolitik wurden durch Anwendung von Gewalt seitens der Republik Armenien gegen die Republik Aserbaidschan Berg-Karabach und sieben umliegende Gebiete besetzt. In den besetzten Gebieten wurden sich etwa 1 Million Aserbaidschaner der ethnischen Säuberung unterzogen. Während des Krieges beging Armenien Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Zusammen mit einem unveräußerlichen Teil der international anerkannten territorialen Integrität Aserbaidschans hat die Stadt Shusha, die seit 25 Jahren unter Besatzung ist, für die aserbaidschanischen Menschen eine historische, kulturelle, moralische und symbolische Bedeutung. Die Besetzung der Stadt Shusha, die "Wiege der aserbaidschanischen Musik" genannt wird, "Konservatorium des Orients" hat dem kulturellen, geistigen und moralischen Erbe des aserbaidschanischen Volkes große Schäden zugeführt.
Im Rahmen der bewussten Politik der Zerstörung, Plünderung, Schändung und der Unterschlagung des kulturellen und religiösen Erbes Aserbaidschans in den besetzten Gebieten, wurden allein in Shusha mehr als 170 Gebäude mit dem Status des architektonischen Denkmals, 160 kulturelle und historische Denkmäler, Moscheen, selten Manuskripte zerstört und dem Vandalismus unterworfen. "Imarat von Panah Khan Komplex" und Bibliothek, Khan Palast und Karvansaray, Yukhari und Ashagi Govharaga, Saatli Moscheen, Mausoleum von Vagif, Natavans Haus und viele andere sind unter ihnen.
Die Berg-Karabach-Region, die unter der vorübergehenden Besetzung von Armenien steht, war und bleibt ein unveräußerlicher Teil Aserbaidschans.
Im Jahr 1993 verabschiedete der UN-Sicherheitsrat 4 Resolutionen 822 (1993), 853 (1993), 874 (1993) ,884 (1993) und verurteilte die Besetzung der Gebiete Aserbaidschans und bekräftigte die Achtung der Souveränität und territorialen Integrität Aserbaidschans und der Unverletzlichkeit seiner international anerkannten Grenzen. In diesen Beschlüssen bestätigte der Sicherheitsrat auch, dass die Berg-Karabach-Region Teil Aserbaidschans ist und forderte sofortigen, vollständigen und bedingungslosen Rückzug der Besatzungstruppen aus allen besetzten Gebieten Aserbaidschans. Andere internationale Organisationen haben eine ähnliche Position angenommen.
Die internationale Gemeinschaft unterstützt und respektiert eindeutig und prinzipiell die territoriale Integrität und Souveränität Aserbaidschans. Es macht Armenien klar, dass der gegenwärtige Status-quo, der als Folge der Besetzung erreicht wird, niemals akzeptiert wird. Außerdem ist der Versuch, auf internationaler Ebene anerkannten Grenzen des Landes durch Gewaltanwendung zu verletzen, inakzeptabel.
In völliger Missachtung der Stellung der internationalen Gemeinschaft und der offensichtlichen Verletzung des Völkerrechts weigert sich Armenien immer noch, seine Truppen aus den besetzten Gebieten Aserbaidschans zurückzuziehen, sowie ändert dabei die physischen, demographischen und kulturellen Charakter der besetzten Gebiete, verhindert die Rückkehr von hunderttausenden Aserbaidschanern in ihre Heimat und ihr Eigentumsrecht auszuüben, versucht, den Status quo der Besatzung weiter aufrechtzuerhalten.
Armenien missbraucht das edle Selbstbestimmungsprinzip, um seine Versuche zu verstecken, Territorien des Nachbarstaates Aserbaidschan durch Gewaltanwendung anzugreifen. Die Situation, die Armenien als Selbstbestimmung der in Aserbaidschan lebenden Armenier zu präsentieren versucht, hat mit dem in der UN-Charta und der Helsinki-Schlußakte enthaltenen Selbstbestimmungsprinzip nichts gemein. In der Tat erfordert das Prinzip der Selbstbestimmung die Rückkehr der mehr als 80.000 Vertriebenen der aserbaidschanischen Gemeinde von Berg-Karabach, darunter 33.000 Einwohner von Shusha in die Berg-Karabach-Region, wo sie zusammen mit der armenischen Gemeinschaft in Frieden, Würde und Wohlstand im Rahmen der territorialen Integrität und Souveränität von Aserbaidschan leben werden.
Aserbaidschan ist an der schnellmöglichen Beilegung des Konflikts interessiert. Wenn jedoch die Verhandlungen nicht als Ergebnis des Rückzugs der Streitkräfte von Armenien aus unseren besetzten Ländern führen, behält Aserbaidschan seine inhärenten Rechte im Rahmen der UN-Charta, um die Wiederherstellung ihrer Souveränität und territorialen Integrität innerhalb der international anerkannten Grenzen zu gewährleisten.
Adil
Orchan
Azvision.az
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