Brandanschlag auf Obdachlosen in Berlin

  10 Mai 2017    Gelesen: 815
Brandanschlag auf Obdachlosen in Berlin
Sieben junge Flüchtlinge müssen sich wegen des Brandanschlags auf einen Obdachlosen in Berlin verantworten. Aber wollten sie ihn wirklich umbringen? Das Gericht kommt am ersten Tag mit der Wahrheitssuche nicht weit.
Am Morgen des ersten Verhandlungstags erfragt die Vorsitzende Richterin Regina Alex die Personalien der Angeklagten. "Geboren in...?"

Auf den Anklagebänken vor der Jugendkammer sitzen mit ernsten Gesichtern sieben Jungs in Sweatshirts, einigen wächst noch kaum Flaum auf der Wange, als Geburtsorte nennen sie Damaskus, Homs, Daraa, Bengasi - es sind Namen, die man aus den Nachrichten kennt. Orte, aus denen Menschen fliehen, um Schutz zu finden vor Bombenkrieg und Terror. So kamen auch Nour N., Mohammed M., Khalid Al O., Ayman S., Mohammed al S., Bashar K. und Iyad S. nach Berlin - als Schutzsuchende aus Syrien und Libyen, fünf von ihnen als unbegleitete jugendliche Flüchtlinge, einer mit seinen Eltern.

Nour N. ist mit 21 Jahren der einzige Erwachsene unter den Angeklagten. Er soll am 25. Dezember 2016 in der Neuköllner U-Bahn-Station Schönleinstraße einen schlafenden Obdachlosen auf einer Bank angezündet haben, mit einem Taschentuch, die anderen standen drumherum. Alles bestens zu erkennen auf den Bildern aus einer Überwachungskamera.

Staatsanwalt Martin Glage verliest die Anklageschrift: Danach hatte sich der Obdachlose zum Schlafen seinen Rucksack, der in einer Plastiktüte steckte, unter den Kopf geschoben, und sich eine Decke ganz übergezogen. Er muss sehr fest geschlafen haben, als Nour N. ein Stück Papier anzündete und es neben den Kopf des Mannes legte. "Nachdem dieses nicht wie erwartet brannte, entzündete er ein Taschentuch", sagte der Staatsanwalt. Als im zweiten Anlauf das Taschentuch auf dem Rucksack brannte, machten sich die jungen Männer laut Anklage davon, mit hochgeschlagenen Kapuzen.

Anklage geht von Heimtücke aus

Ihnen allen wirft der Staatsanwalt nun versuchten Mord vor, nur beim 17-jährigen Iyad lautet der Vorwurf auf unterlassene Hilfeleistung; er soll mit dem Rücken zum Geschehen gestanden sein. Aber als die anderen davonliefen, sei er mitgelaufen, "obwohl es ihm ohne Weiteres möglich gewesen wäre, das Feuer zu löschen."

Der Angriff auf einen Schlafenden erfülle das Mordmerkmal der Heimtücke, und auch das Merkmal der Grausamkeit sei erfüllt, sagt der Staatsanwalt, denn allen habe bewusst sein müssen, dass der Mann qualvoll hätte verbrennen können. Die Plastiktüte war zumindest schon angeschmort. Nur das Eingreifen von Fahrgästen einer ankommenden U-Bahn, sagt Glage, habe verhindert, dass der polnische Obdachlose B. verletzt wurde.

Auch B. hatte Schutz gesucht, zumindest vor der Kälte. Das war es wohl, was besonderes Entsetzen und Erschütterung hervorrief, als die Tat bekannt wurde: Junge Menschen, die nichts gerettet haben als ihr Leben und sich nun von ziemlich weit unten her um ihren Platz in der fremden Gesellschaft bemühen müssten, vergreifen sich an einem, der noch weiter unten steht.

Aber war es wirklich versuchter Mord? In einer Verhandlungspause drängen sich Reporter um den Staatsanwalt: "Es war also eine geplante Tat?" will einer wissen. "Naja, geplant...", sagt Glage. "Ich meine eher, dass es eine spontane Tat war." Es war die Nacht zum ersten Weihnachtsfeiertag, alle Geschäfte zu, nichts zu tun: "Sie haben sich wohl einfach gelangweilt." Sie hätten, so der Staatsanwalt, den Tod des Mannes billigend in Kauf genommen.

Und die zu erwartende Strafe? Verschiedentlich war zu lesen gewesen, den Jugendlichen drohten zweistellige Haftstrafen, womöglich gar lebenslang. Glage nutzt die Gelegenheit, um ein wenig die Luft herauszulassen: Er erwarte Haftstrafen im mittleren Bereich. Alle Angeklagten hätten bereits eingeräumt, dabeigewesen zu sein. Einige hätten gesagt, sie seien betrunken gewesen. Außerdem hätten sie Nour N. noch von der Sache mit dem Taschentuch abhalten wollen, auch wenn die Bilder aus der Videokamera das nicht bestätigten. "Und immerhin müssen wir berücksichtigen, dass im Endeffekt nichts passiert ist."

"Verheerendes Schlaglicht auf Flüchtlinge"

Für das Gericht wird angesichts der Mordanklage auch entscheidend sein, was das tonlose Video nicht wiedergeben kann - nämlich, was die sieben Angeklagten sich dachten. Nour N. hat bei der Polizei zugegeben, dass er das Taschentuch angezündet und neben den Kopf des Mannes gelegt habe. Aber er habe ihn doch nicht umbringen wollen.

Dieser Gedanke, sagt Nours Verteidiger Alexander Wendt, sei eine reine Unterstellung der Staatsanwaltschaft. Aber als die sieben davonliefen, hätten sie gewusst, dass die nächste U-Bahn in einer Minute ankommen würde - und mit ihr Fahrgäste, potenzielle Helfer: "Nicht jeder, der etwas sehr Dummes, sehr Leichtsinniges tut, nimmt automatisch in Kauf, dass dabei jemand unwiederbringlich sein Leben verliert", sagt Wendt. Schlimm sei, dass die Tat "ein verheerendes Schlaglicht auf Flüchtlinge allgemein" geworfen habe.

Dann findet der erste Verhandlungstag ein frühes Ende: Die Vorsitzende Richterin Alex gibt bekannt, dass Aussagen, die vier der minderjährigen Angeklagten bei der Polizei gemacht hatten, vor Gericht nicht verwendet werden können. Die Richterin erklärt den Angeklagten, dass Jugendliche und Heranwachsende unter 18 Jahren in Deutschland besondere Rechte haben. Die Jungen hätten Gelegenheit bekommen müssen, sich vor einer Aussage mit ihren Eltern oder - wie hier - mit ihren gesetzlich bestellten Vormündern zu beraten. Ihre Vormünder wiederum hätten das Recht gehabt, bei den Vernehmungen dabei zu sein. Nur hätten die Beamten leider versäumt, ihnen das auch mitzuteilen.

Das ist, zumindest für vier der Angeklagten, eine Gelegenheit, noch mal zu überdenken, was sie der Richterin sagen wollen. Am kommenden Freitag soll es soweit sein. Den Anfang wird wohl Nour N. machen.

Quelle : spiegel.de

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