Grapscher muss vier Monate hinter Gitter

  11 Mai 2017    Gelesen: 999
Grapscher muss vier Monate hinter Gitter
Als Folge der massenhaften Übergriffe an Silvester auf der Kölner Domplatte verschärft die Bundesregierung das Sexualstrafrecht: Nun wird offenbar der erste Grapscher nach der neuen Vorschrift verurteilt. Er hatte einer Bautzenerin an den Po gefasst.
Vermutlich erstmals nach der Verschärfung des Gesetzes zur sexuellen Belästigung ist in Deutschland ein Grapscher verurteilt worden - er muss ins Gefängnis. Das Amtsgericht im sächsischen Bautzen verurteilte einen 27 Jahre alten Libyer zu vier Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung, weil er einer 34-Jährigen auf offener Straße gegen deren Willen drei Mal an den Po gefasst hatte. "Das Strafmaß ist schon exorbitant, aber vom Gesetzgeber so gewollt", sagte Richter Dirk Hertle.

"Es dürfte die erste Verurteilung deutschlandweit sein nach der neuen Vorschrift", sagte Hertle. Der Paragraf 184i war nach den Vorfällen auf der Kölner Domplatte an Silvester 2015, als vorwiegend junge Flüchtlinge aus Nordafrika massenhaft Frauen sexuell bedrängt hatten, ins Strafgesetzbuch eingeführt worden. Im November 2016 trat er in Kraft. Zwei Wochen später habe sich die Tat in Bautzen ereignet, sagte Hertle. "Das Vertrauen in den Rechtsstaat wird nur gestärkt, wenn wir solche Taten auch konsequent bestrafen."

Der Angeklagte habe die Belästigung geleugnet und ausgesagt, dass er die Frau zum Kaffee habe einladen wollen, er habe sie nur am Oberarm berührt. Die 34-Jährige schilderte den Vorfall vor Gericht laut "Bild"-Zeitung anders: "Erst wollte er Feuer, dann wich er mir nicht mehr von der Seite. Dreimal griff er mir zwischen die Pobacken, obwohl ich ihm gesagt habe, dass ich das nicht will."

In das Urteil floss auch ein Ladendiebstahl mit ein. Hertle verwies auf die hohe "Straffälligkeitsquote" des erst seit März 2016 in Deutschland lebenden Asylbewerbers, der auch wegen Schwarzfahrens einen Strafbefehl erhalten habe. In seinem Urteil folgte er dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Quelle: n-tv.de , jug/dpa

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