Taxi-Regeln sollen auch für Uber gelten

  12 Mai 2017    Gelesen: 1050
Taxi-Regeln sollen auch für Uber gelten
Das Erfolgsrezept des Fahrdienst-Vermittlers Uber beruht darauf, wie Taxis Fahrten anzubieten, ohne sich an die dafür geltenden Gesetze zu halten. Ein Gutachter am obersten EU-Gericht empfiehlt, diese Praxis zu beenden. Das könnte auch andere Branchen treffen.
Für den Fahrdienst-Vermittler Uber deutet sich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Schlappe an. Nach Einschätzung eines wichtigen Gutachters können EU-Staaten von dem Unternehmen verlangen, dass es die gleichen Lizenzen und Genehmigungen vorweisen muss wie gewöhnliche Taxi-Betriebe.

Die Uber-App sei dem Verkehrssektor zuzuordnen, erklärte Generalanwalt Maciej Szpunar in seiner in Luxemburg veröffentlichten Stellungnahme. Damit stehe es den Staaten grundsätzlich frei, die Tätigkeit der Firma zu reglementieren.Uber vermittelt über seine App Fahrgelegenheiten vor allem in Mietwagen und Taxis. Das Unternehmen betont stets, ein reiner Online-Vermittlungsdienst und damit ein sogenannter Dienst der Informationsgesellschaft zu sein. Als solcher wäre Uber laut europäischem Recht von vielen Regeln ausgenommen, die für Taxi-Unternehmen gelten. Würde der EuGH hingegen der Auffassung seines Gutachters folgen und den Dienst dem Verkehrssektor zuordnen, drohen schärfere Auflagen.

Aus Sicht des Generalanwalts übernimmt Uber viel mehr Tätigkeiten als ein reiner Vermittlungsservice. Die Firma kontrolliere, wenn auch indirekt, die Qualität der Fahrten. Sie lege die Preise fest und informiere besonders aktive Fahrer aktuell, wenn die Nachfrage auf bestimmten Routen steigt.

Richtungsweisend für viele Branchen

Das Verfahren des EuGH gilt als richtungsweisend nicht nur für die Zukunft von Fahrdienst-Vermittlern wie Uber und seinen Konkurrenten, sondern auch für andere Unternehmen der sogenannten "Sharing Economy". Dabei handelt es sich um Unternehmen, die sich selbst als reine Vermittlungsplattformen zwischen selbstständigen Anbietern und potenziellen Kunden bezeichnen. Für die Einhaltung von Branchenregeln oder Arbeitsgesetzen bei den vermittelten Diensten sind sie nach eigener Auffassung nicht verantwortlich. Kritiker sehen das anders. Für sie sind Firmen wie der Zimmervermittler Airbnb oder die Essenslieferanten Deliveroo und Foodora selbst Anbieter von Dienstleistungen und damit allen jeweils geltenden Regeln unterworfen.

Der konkrete, derzeit vor dem EuGH behandelte Fall geht auf eine Klage des Taxifahrer-Verbands von Barcelona zurück, der Uber unlauteren Wettbewerb vorwirft. Im Visier hatten die Taxi-Dienste das inzwischen in Spanien eingestellte Angebot UberPoP, das Kunden an Fahrer ohne Lizenz vermittelte. Uber hatte argumentiert, dass die Firma als reiner Informationsservice dafür keine Genehmigungen brauche.

Uber erklärte am Donnerstag, dass das Unternehmen sich in Europa schon heute an die Regeln für Fahrdienstleister halte. Nicht nur in Spanien, sondern auch in Deutschland und anderen Ländern ist Uber derzeit nicht mehr mit UberPop, sondern als regulärer Taxi-Vermittler aktiv. Das Unternehmen wirbt jedoch dafür, die entsprechenden Regeln zu lockern. Dringend benötigte Reformen der nationalen Gesetze zur Lockerung der Auflagen für das Gewerbe drohten durch den EuGH unterlaufen zu werden, so Uber.

Die Einschätzung des Generalanwalts ist für das Gericht nicht bindend. In den meisten Fällen folgen die EuGH-Richter aber seinen Empfehlungen.

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