Bundesregierung plant Freiheitsstrafen für Raser

  01 Juni 2017    Gelesen: 664
Bundesregierung plant Freiheitsstrafen für Raser
Teilnehmer oder Veranstalter illegaler Autorennen müssen sich auf deutlich härtere Strafen einstellen. Ein Gesetzentwurf der Regierung sieht bis zu zehn Jahre Gefängnis vor. Auch für Raser sollen künftig Freiheitsstrafen möglich sein.
Die Bundesregierung möchte noch vor der Sommerpause ein Gesetz zur härteren Bestrafung von Rasern und Teilnehmern illegaler Autorennen auf den Weg bringen. Der Entwurf soll am 21. Juni im Rechtsausschuss beraten werden. Das Gesetz könnte dann schon in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Konkret umfasst es folgende Punkte:

Wer ein illegales Autorennen veranstaltet oder daran teilnimmt, kann mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.

Auch für Raser, die das Tempolimit erheblich, grob verkehrswidrig oder rücksichtslos überschreiten, sollen bis zu zwei Jahre Haft möglich sein.
Wer bei einem illegalen Rennen andere Menschen oder bedeutende Werte gefährdet, soll mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Verursacht ein Teilnehmer den Tod eines oder mehrerer Menschen oder verletzt er jemanden schwer, sollen bis zu zehn Jahre Haft möglich sein - mindestens aber ein Jahr.

Die Pläne gehen auf eine Initiative des Bundesrates zurück. Im vergangenen September hatten Nordrhein-Westfalen und Hessen einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Er bezog sich aber nur auf illegale Rennen. Der Entwurf fand die Unterstützung des Bundesverkehrsministeriums.

Die härtere Bestrafung von Rasern ist eine Ergänzung, auf die sich nun die Fraktionen von Union und SPD geeinigt haben. Die erhoffte Botschaft: Illegale Rennen und stark überhöhte Geschwindigkeiten mit dem Auto sollen endlich so geahndet werden, wie es ihrem Gefahrenpotenzial entspricht - und das ist mindestens so hoch wie bei Trunkenheitsfahrten.

"Bisher werden solche Verstöße nur als bloße Ordnungswidrigkeiten geahndet. Illegale Autorennen sind jedoch kein Kavaliersdelikt, sondern eine massive Gefährdung unschuldiger Verkehrsteilnehmer", sagt Johannes Fechner von der SPD. Sein Kollege Ulrich Lange, verkehrspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, ergänzt, wer "Menschenleben gefährdet, zum Beispiel um sein idiotisches Tun im Internet zur Show zu stellen, handelt genauso verwerflich wie derjenige, der Menschenleben gefährdet, weil er sich mit anderen ein Rennen liefert".

Quelle : spiegel.de

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