Neue EU-Roaming-Verordnung mit Löchern – Was Sie beachten sollten

  10 Juni 2017    Gelesen: 480
Neue EU-Roaming-Verordnung mit Löchern – Was Sie beachten sollten
Nach jahrelangen Verhandlungen fallen ab dem 15. Juni 2017 die Roaming-Gebühren in der Europäischen Union (EU) weg. So hat es die EU zumindest angekündigt. Doch die Mobilfunkanbieter versuchen bereits, das wieder zu umgehen. Rechtsexperte Boris Wita von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein erklärt im Sputnik-Interview, worauf zu achten ist.
Unter dem Slogan „Roam like at home“ verspricht die EU ihren Bürgern in den Mitgliedsländern, Mobiltelefone künftig ohne Roaming-Kosten benutzen zu können. Diese Ansage sei zwar korrekt, erklärte Verbraucherschutz-Experte Wita im Interview mit Sputnik-Korrespondent Bolle Selke. Sie gelte aber nur, wenn der Anbieter keine anderen Vereinbarungen mit seinen Kunden getroffen hat. Es könne sein, dass Kunden eine Sondervereinbarung in älteren Verträgen haben oder, was die Verbraucherschützer mittlerweile auch feststellen, dass die Anbieter in neuen Verträgen vermehrt hier die Frage des sogenannten Roamings vertragsrechtlich anders regeln, indem sie dafür individuell höhere Tarife vereinbaren.

Wita empfiehlt den Mobilfunk-Nutzern vor dem Überschreiten der deutschen Grenzen ins EU-Ausland, beim jeweiligen Provider anzufragen, was jeweils individuell im Ausland gelte. Natürlich könne auch im eigenen Vertrag nachgeschlagen werden – diese seien aber oftmals sehr kompliziert gefasst ist, so der Experte. Er bemängelt, dass die Roaming-Verordnung erst einmal gut klinge.

Der Teufel stecke aber im Detail – im Kleingedruckten:

„Die Bestrebung ist natürlich von den Verbraucherschützern und von der EU, dass Roaming kostenlos ist. Aber die Anbieter die wehren sich mit Händen und Füßen dagegen. Die haben ja auch letztes Jahr versucht, einen so starken Lobbyisten-Druck auf die EU auszuüben, dass das eben nur mit Verzögerung, oder mit einer Obergrenze, wie auch immer, in Kraft tritt. Da wurden Tausende Tricks versucht anzuwenden. Bis sich dann eben in verschiedenen europäischen Staaten –auch in Deutschland – so ein Shitstorm entwickelt hat, nach dem Motto: ‚Ey EU, wenn Ihr das macht, dann verliert ihr wirklich jedwede Glaubwürdigkeit. Seit Jahren kündigt Ihr hier an, die Roaming Gebühren sollen komplett entfallen.‘ Und jetzt versuchen eben die Anbieter dann über irgendwelche Taschenspielertricks dennoch ihre Margen zu sichern.“

Wita könnte sich gut vorstellen, dass zukünftig die Tarife in Deutschland wieder steigen könnten, damit eben die Anbieter die Folgen der Verordnung so wieder kompensieren können. Der Kieler Verbraucherschützer und Anwalt wies auf ein norddeutsches Sonderproblem hin: „Wir haben hier ganz viele Problemfälle mit Menschen, die Fähren und Kreuzfahrtschiffe besteigen. Dann gilt nämlich nichts von alledem, was wir angesprochen haben. Wenn man die Sechsmeilenzone verlässt und dann telefoniert, kann es sein, dass das Smartphone im Hintergrund hohe Datenpakete runterlädt. Dann kann es zu horrenden Kosten kommen.“ Rechnungen von über 1800 Euro für 10 Minuten Handy-Nutzung seien da keine Seltenheit.

Quelle. sputniknews.com

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