Saudische Botschaft wendet sich an Familie

  16 Juni 2017    Gelesen: 668
Saudische Botschaft wendet sich an Familie
Ein saudischer Diplomat parkt sein Auto in Berlin-Neukölln vor einer Ampel. Als er aussteigen will, prallt ein Radfahrer gegen die geöffnete Tür. Der Mann stirbt Stunden später im Krankenhaus. Nun hat der Vorfall auch politische Konsequenzen.
Ein von einem saudischen Diplomaten verursachter tödlicher Unfall in Berlin-Neukölln hat politische Konsequenzen. Nachdem das Auswärtige Amt am Mittwoch eine Verbalnote an die Botschaft Saudi-Arabiens geschickt hatte, veröffentlichte die diplomatische Vertretung nun eine Stellungnahme zu dem Vorfall. Darin heißt es, man habe "mit großer Bestürzung von dem tragischen Verkehrsunfall in Neukölln" erfahren. "Wir stehen dazu in engem Austausch mit dem Auswärtigen Amt. In Namen der saudischen Botschaft möchten wir den Angehörigen des Verstorbenen unser tief empfundenes Beileid aussprechen."

Der 50-jährige saudische Diplomat hatte am Dienstagabend mit seinem SUV im absoluten Halteverbot kurz vor einer Ampel angehalten und dann abrupt die Tür geöffnet. Ein 55-jähriger Radfahrer prallte daraufhin gegen die Tür und starb am Mittwochmittag im Krankenhaus an seinen Kopfverletzungen. Er trug nach Polizeiangaben keinen Helm.

Normalerweise würden nach einem solchen Unfall Ermittlungen wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung aufgenommen, sagte ein Polizeisprecher. In diesem Fall gebe es aber nur eine Verkehrsunfallermittlung für Versicherungszwecke. Auch Zeugen würden befragt. Der Verursacher selbst könne nicht geladen werden. Ein Strafverfahren ist wegen der Immunität ausgeschlossen. Diplomaten seien uneingeschränkt vor Strafverfolgung geschützt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Strafverfahren gegen Diplomaten würden normalerweise sofort eingestellt. Doch es gibt auch Ausnahmen.

Auswärtiges Amt prüft in Einzelfällen

Das Auswärtige Amt versicherte, dass es Einzelfällen immer wieder nachgehe. Das Amt weise einzelne Botschaften regelmäßig auf die Pflicht zur Beachtung inländischer Gesetze hin. Auch Diplomaten seien "ungeachtet ihrer Privilegien verpflichtet, die im Empfangsstaat geltende Rechtsordnung zu beachten". Im Bereich strafrechtlicher Ermittlungen etwa wegen Trunkenheitsfahrten, Unfallflucht und Körperverletzung schöpfe das Amt je nach Schwere des Falles auch die zur Verfügung stehenden Mittel des Gesandtschaftsrechts aus - etwa ein Antrag auf Aufhebung der Immunität oder die Aufforderung zur Abberufung.

"Überlegungen zur etwaigen Ergreifung gesandtschaftsrechtlicher Schritte können frühestens angestellt werden, wenn die erbetene Stellungnahme vorliegt und die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind", hieß es aus dem Amt. Die Zahl der in Berlin gezählten Verkehrsdelikte von Diplomaten steigt seit Jahren - darunter zählen zu schnelles Fahren und Falschparken zu den häufigsten Verstößen. Allein im vergangenen Jahr wurden nach Angaben des Auswärtigen Amts 22.880 Delikte gezählt. 2006 waren es noch 10.181 gewesen.

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