Nach Angaben des Abgeordneten und Mitglieds des ukrainischen Parlamentsausschusses für Sicherheit, Dmitri Tymtschuk, soll dieser Gesetzentwurf die Voraussetzungen zur Einleitung eines „Deokkupations“-Sonderverfahrens in ostukrainischen Städten gewährleisten, was jedoch erst nach der Aussetzung der sogenannten Antiterroroperation möglich sein werde.
Diese wiederum bedarf der direkten Teilnahme von Präsident Poroschenko als Oberbefehlshaber an diesem Prozess.
Einer der wichtigsten Punkte des schon fast fertigen Gesetzentwurfes sei, dass die Ukraine bei der „Befreiung“ der Donbass-Region de juro nun niemandem einen Krieg erklären müsste. Es wäre also ein Militäreinsatz ohne Kriegszustand.
Wie Poroschenko am 14. Juni erklärte, könne man nicht auf die Anti-Terror-Operation im Südosten der Ukraine verzichten, ohne dass die Armee befähigt werde, „angesichts der Aggression angemessen zu agieren“. So kommentierte der ukrainische Staatschef den Vorschlag des Sekretärs des ukrainischen Sicherheitsrates, Alexander Turtschinow, das Format des Militäreinsatzes im Donbass zu ändern.
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